Beschlussvorlage - 2023/209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg unterstützt den Verein „Heideblütenfest Amelinghausen“ mit 15.000 EUR beim Erhalt der schwimmenden Seebühne im Lopausee. Die Mittel stehen im Investiven Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Heideblütenfest in Amelinghausen hat eine lange Tradition. Seit 1949 wird es gefeiert und eine Heideblütenkönigin im Rahmen der Festwoche gewählt. Besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Eröffnungsveranstaltung am und auf dem Lopausee mit durchschnittlich 4.500 Besuchern. Diese schwimmende Bühne gibt der Veranstaltung ein Alleinstellungsmerkmal. Im Landkreis Lüneburg gibt es keine weitere Veranstaltung, welche auf dem Wasser stattfindet und die vorhandene Natur somit als Kulisse in das Festgeschehen einbindet.

 

Die Eröffnungsveranstaltung des Heideblütenfestes „Der See brennt“ findet seit den 70er Jahren am Lopausee in Amelinghausen statt. Am Ufer befinden sich verschiedenste Genussstände, sowie ein Unterhaltungsprogramm für Kinder. Auf dem Wasser befindet sich ein 100qm großer Ponton des Heideblütenfestvereins, der als schwimmende Bühne genutzt wird.

 

Im Rahmen der Sanierung der Talsperre des Lopausees ist eine Genehmigung des Pontons beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) notwendig. Hierzu wird ein Gutachten über die Tragfähigkeit, Festigkeit und Verankerung des Pontons durch einen Sachverständigen für Wasserbau benötigt.

Im Rahmen der Begutachtung werden Reparaturarbeiten am Ponton, sowie die Erstellung einer neuen Verankerung nötig sein. Eine Kostenübersicht ist der Vorlage beigefügt.

 

Ein Antrag an das Förderprogramm LEADER wurde im letzten Jahr gestellt und auch zwischenzeitlich positiv bescheinigt. Leider fehlt bis zum heutigen Zeitpunkt trotz mehrmaliger Nachfrage der notwendige Zuwendungsbescheid. Ohne diesen darf das Projekt aber nicht begonnen werden.

Ein entsprechendes Formularr die neue Förderperiode liegt vom Fördermittelgeber noch immer nicht vor. Die Zeit drängt, da die Bühne im August bei den diesjährigen Festlichkeiten benötigt wird. Der Verein hat daher den Landkreis um Hilfe und Unterstützung gebeten.

 

Mittel in Höhe von 15.000 EUR stehen in der Sparte Hochwasserschutz des Investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Hochwasserschutz, des Landkreises Lüneburg entsprechend zur Verfügung. In dieser Sparte wurden in diesem Jahr noch keine Anträge gestellt, so dass diese Mittel hierfür verwendet werden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

15.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.06.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen