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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Vertrag zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg über den Senioren- und Pflegestützpunkt Region Lüneburg wird rückwirkend vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 verlängert.

Die Kostenerstattung durch den Landkreis Lüneburg beträgt 100.450,00 €/a.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurde im Januar 2014 zunächst r die Dauer von fünf Jahren eine Kooperationsvereinbarung bezüglich des Senioren- und Pflegestützpunkts geschlossen (siehe Vorlage 2013/290). Nach Ablauf wurde der Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert. Die Hansestadt und der Landkreis stehen in Verhandlung über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung (siehe hierzu auch Vorlage Nr. 2022/261). Zunächst durch die Pandemie und danach durch die fehlende Spitze im Sozialdezernat der Hansestadt konnten die begonnen Verhandlung zur Neuaufstellung des SPN unter Einbeziehung der Alterslotsen nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltungen hat die Gespräche im Herbst 2022 wieder aufgenommen. Ein Ergebnis konnte bis heute nicht erzielt werden, so dass der Vertrag erneut r den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 verlängert werden muss.

 

Die Verwaltung schlägt vor, rückwirkend für das Jahr 2022 eine Verlängerung des Vertrags mit der Hansestadt Lüneburg abzuschließen, um eine Rechtsgrundlage für die Zahlung des Anteils des Landkreises zu haben. Zahlungen des Landkreises Lüneburg für den Senioren- und Pflegestützungpunkt für das Jahr 2022 wurden noch nicht erbracht.

 

Der Kostenanteil für den Landkreis neburg für den Senioren- und Pflegestützpunkt beträgt für das Jahr 2022 100.450,00 €. Über diesen Betrag wurde aus dem Haushalt 2022 eine Rückstellung vorgenommen, so dass der Haushalt 2023 nicht belastet wird.r das Jahr 2023 ist die Zahlung an die Hansestadt in derselben Höhe ebenfalls im Haushalt berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

200.900,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges: Haushaltsrückstellung aus 2022

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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