Berichtsvorlage - 2023/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohngeld
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Erika Stabel
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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27.06.2023
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Sachverhalt
Sachlage:
Am 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Damit ist es zu der größten Wohngeldnovelle gekommen, die es bisher gab. Erwartet wurde eine mehr als Verdreifachung der Zahl der Wohngeldhaushalte. Hinzu kam es Anfang des Jahres zur Umsetzung des Zweiten Heizkostenzuschusses für alle Wohngeldberechtigten. Das Personal in der Wohngeldstelle des Landkreises wurde um zwei Stellen erhöht und damit knapp verdoppelt.
Lt. Information des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat sich das Arbeitsaufkommen in den Wohngeldstellen aufgrund der Reform in den ersten vier Monaten des Jahres mindestens vervierfacht. Die Zahl der Haushalte, die im Landkreis Lüneburg (ohne Hansestadt) Wohngeld erhalten, hat sich mehr als verdoppelt.
Das erste große Antragsaufkommen in der Wohngeldstelle ist vorüber. Ab dem 01.07.2023 erfolgt nun die Überführung der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem SGB XII (Sozialhilfe) in das Wohngeld. Aufgrund einer Übergangsregelung sollen SGB II- und SGB XII-Haushalte, die ab dem Jahr 2023 wohngeldberechtigt sind, im ersten Halbjahr 2023 nicht auf die Beantragung von Wohngeld verwiesen werden. Somit werden Jobcenter und Sozialamt ab Juli 2023 beginnen, Haushalte, deren Wohngeldanspruch höher ist als die bisherige Sozialleistung, an die Wohngeldstelle zu verweisen.
Die Verwaltung wird zu diesem Thema berichten.
