Beschlussvorlage - 2023/222
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesundheitsregion
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Hobro, Yvonne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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27.06.2023
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg möchte erneut den Antrag stellen, dass der Landkreis Lüneburg als Gesundheitsregion ausgewiesen wird.
Bereits 2017 war der Landkreis Lüneburg Gesundheitsregion und konnte durch das Projekt Alterslotsen profitieren.
Die Anforderungen, die an den eine Gesundheitsregion gestellt wurden, konnten jedoch vom Landkreis Lüneburg nicht erfüllt werden. Dazu gehören:
- Durchführung von mindestens zwei regionalen Gesundheitskonferenzen im Geltungszeitraum
- Einrichtung und Weiterführung einer regelmäßig tagenden regionalen Steuerungsgruppe
- Einrichtung und Weiterführung projektbezogener Arbeitsgruppen
Im Gesundheitsamt wurde in 2022 eine neue Stelle für Prävention geschaffen, sodass es jetzt möglich sein wird, die Anforderungen, die an eine Gesundheitsregion gestellt werden, zu erfüllen.
Um die Gesundheitsregion wieder aufzubauen, besteht die Möglichkeit, eine Strukturförderung von insgesamt 13.000 EUR über zwei Jahre zu erhalten. Im Anschluss besteht alle zwei Jahre die Möglichkeit, eine weitere Förderung zu beantragen.
Für Projekte besteht die Möglichkeit, eine Förderung von bis zu 80.000 EUR bei einem Förderansatz von bis zu 90 % zu erhalten. Der jeweilige Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Kalenderjahre.
Durch die Gesundheitsregion soll der Präventionsgedanke gestützt werden.
Es gibt bereits einige Ideen für mögliche Projekte:
- Einrichtung eines digitalen Gesundheitskiosks, über den z.B. Präventionsangebote in den Sozialräumen angezeigt werden können.
- Nach Auswertung der Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen können Bedarfe für Prävention bei Kindern im Vorschul- und Grundschulalter abgeleitet werden und es können entsprechende Projekte wie zum Beispiel Bewegungsförderung ECC initiiert werden.
- Die Implementierung von Gemeindeschwestern, die das Angebot der Alterslotsen ergänzen können für die Gruppe der älteren Menschen und die einige Folgen des Hausärztemangels auffangen können.
Ohne die Förderung solcher Projekte durch die Gesundheitsregion ist in Anbetracht der angespannten Haushaltslage des Landkreises Lüneburg eine Prävention in erforderlichen Umfang kaum möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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