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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2023/233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Seit dem Kindergartenjahr 2018/19 ist die finanzielle Förderung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in den Kitas im Rahmen der Besonderen Finanzhilfe gem. § 31 NKiTaG gesetzlich verankert. Damit einhergehend wurde die Umsetzung des Bereichs der vorschulischen Sprachförderung von den Grundschulen auf die Kitas übertragen.

 

Aus den Mitteln der Besonderen Finanzhilfe gem. § 31 NKiTaG werden seitdem zusätzliche Personalkosten in den Kitas, Fortbildungskosten und Kosten für die Stelle der Fachberatung r den Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung finanziert. Die Fachberatung ist u.a. tätig in der Beratung der Kindertagesstätten im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung, der Koordination der Qualifizierungsangebote, der Organisation von Vernetzungstreffen für die pädagogischen Fachkräfte und der Fortschreibung des regionalen Sprachförderkonzeptes.

 

Dieses ist gem. § 31 NKiTaG Voraussetzung zur Beantragung der Besonderen Finanzhilfe. Es wird zwischen dem örtlichen Träger und allen Trägern von Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich vereinbart.

 

Das regionale Sprachförderkonzept muss die Sicherstellung des Bildungsauftrags gewährleisten, indem konkrete Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung formuliert werden. Darüber hinaus müssen die fachlichen Anforderungen der Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder zur Sprachbildung und Sprachförderung“ des Niedersächsischen Kultusministeriums im regionalen Sprachförderkonzept berücksichtigt werden. Auch muss die Verteilung der besonderen Finanzhilfe auf die einzelnen Träger von Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers über das regionale Sprachförderkonzept geregelt werden.

 

Das regionale Sprachförderkonzept stellt somit einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg dar.

 

Frau Stachowske, verantwortlich seitens der KiTa-Fachberatung für die alltagsintegrierte Sprachförderung, erläutert die Inhalte anhand einer Präsentation und steht für Fragen zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.08.2023 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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