Berichtsvorlage (SBU) - 2023/275

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachlage:

 

Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung und § 7 Abs. der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Landrat und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

Einzelheiten der Anlage zu entnehmen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.09.2023 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - zur Kenntnis genommen