Beschlussvorlage - 2023/297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Einer Aufstockung des Stammkapitals um 300.000 € der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) wird zugestimmt.
  2. Die Stammeinlage des Landkreises wird entsprechend des Beteiligungsanteils um 224.700 € erhöht.
  3. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 224.700 € wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
  4. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der BuK werden angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Kapitalerhöhung zuzustimmen.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 22.09.2023:

 

  1. Einer Kapitaleinlage der Gesellschafter in die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) von insgesamt 300.000 Euro wird zugestimmt.
  2. Der Anteil des Landkreises Lüneburg beträgt entsprechend seines Beteiligungsanteils 224.700 Euro.
  3. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 224.700 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
  4. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der BuK werden angewiesen, der Kapitaleinlage zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH ist ein öffentliches Unternehmen, welches auf Zuwendungen angewiesen ist. Der Landkreis Lüneburg hält 74,9 % und die Hansestadt Lüneburg 25,1 % der Anteile. Der Zuschussbetrag von Landkreis und Hansestadt Lüneburg beläuft sich derzeit auf zusammen 430.000 €.

 

Im Lagebericht 2022 wies die Geschäftsführung darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft über den 31.12.2023 hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährdet sei und von einer Fortführung der Gesellschaft nur dann ausgegangen werden könne, wenn die Gesellschafter das Eigenkapital der BuK durch weitere finanzielle Unterstützung nachhaltig stärken.

 

Die finanzielle Lage der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH erfordert eine Kapitalerhöhung von 300.000 €, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die Verwaltung hält dies unter den gegebenen Umständen für sinnvoll. Die Maßnahme ist mit der Hansestadt Lüneburg abgesprochen worden.

 

Die Mittel für eine solche Kapitalerhöhung auf den Landkreis entfallen anteilig 224.700 € - sind jedoch nicht im Haushalt 2023 vorgesehen. Demzufolge erfordert die Kapitalerhöhung eine außerplanmäßige Auszahlung im Budget des Fachdienstes Schule und Kultur (Investition). Die Kapitalerhöhung muss noch in diesem Jahr erfolgen, um die notwendige Kapitalausstattung der BuK sicherzustellen. Eine Zurückstellung bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024 ist nicht möglich. Die außerplanmäßige Auszahlung ist aus den oben dargestellten Gründen zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

Die Deckung erfolgt ggf. durch Minderauszahlungen bei der Inv.-Nr. 5500.23.04 „Darlehen Theater Lüneburg“. Der für das Darlehen an das Theater veranschlagte Auszahlungsansatz in Höhe von 975.000 Euro wird in 2023 noch nicht in voller Höhe benötigt und kann daher zur Deckung herangezogen werden. Gegebenenfalls müsste der Darlehensbetrag im Haushaltsplan 2024 wieder aufgestockt werden.

 

Die Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 NKomVG sind somit erfüllt.

 

Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages ist von der Gesellschafterversammlung zu beschließen und notariell zu beurkunden. Die Kapitalaufstockung ist gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 22.09.2023:

Nach aktueller Absprache zwischen den Gesellschaftern soll anstatt einer Aufstockung des Stammkapitals eine Kapitaleinlage in die Rücklage der BuK erfolgen. Hierdurch wird die Liquidität der Gesellschaft gleichermaßen verbessert, ohne dass Kosten für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich deren notarieller Beurkundung anfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

224.700 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

x

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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