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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Abfallsatzung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Zur Umsetzung des sich aus der Vorlage 2005/132 ergebenden Sachverhaltes wurde die Abfallsatzung unter Berücksichtigung der Regelungen für hausmüllähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) überarbeitet und neu gefasst. Die wesentlichen Änderungen sind am rechten Rand markiert. Ferner wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, welche sich aus Gesetzesänderungen und aus dem Ende der Umstellungsphase ergeben haben.

 

Ergänzende Sachdarstellung:

Der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 der Satzungsvorlage der Verwaltung mit redaktionellen Änderungen und ohne 120 l – Behälter für gewerbliche Abfälle zugestimmt. Diese Änderungen wurden in die Anlage (neue AbfS) eingearbeitet.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 6. Juli 2005:

Im § 8 Abs. 1 f des Satzungsentwurfes sind die maximal zulässigen Gesamtgewichte für die verschiedenen Behältergrößen den Herstellerangaben entsprechend angepasst worden.

 

Ergänzende Sachdarstellung:

Der Kreistag hatte nicht wie vorgesehen in seiner Sitzung am 12. September 2005 die Abfallsatzung beschlossen. Damit die Satzung zum 1.Oktober 2005 in Kraft treten kann, wurde der § 15 entsprechend geändert und der Kreistag kann nun in seiner Sitzung am 10. Oktober 2005 das Inkrafttreten rückwirkend beschließen.  Dieses Handhabung ist erforderlich geworden, da bereits entsprechende Bestellungen von Gewerbebetrieben (z.Z ca.40 St) bei der GfA zum 1. Oktober 2005 vorliegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Ausführungen zur Vorlage 2005/132

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.06.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - geändert beschlossen

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12.09.2005 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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10.10.2005 - Kreistag

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