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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2023 (2. Stichtag 15.09.2023) werden wie folgt verteilt:

 

Antragsteller

Vorhaben

Beantragter Zuschuss

Gemeinde Neetze/ Gemeinde Reinstorf

Ausbau Wirtschaftsweg von Neetze nach Wendhausen

10.850,12 EUR

Stadt Bleckede

Umsetzung Maßnahmen Radverkehrsförderung 3.0

 5.546,21 EUR

 

SUMME

16.396,33 EUR

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Folgende zwei Anträge lagen zum Stichtag am 15.09. der Verwaltung vor:

 

Nr. 1

Die Gemeinden Neetze und Reinstorf planen den Ausbau des Wirtschaftsweges von Neetze nach Wendhausen. Diese Strecke soll zukünftig als Verbindungsstrecke für den Radverkehr nach Lüneburg genutzt werden. Der Weg ist aktuell in einem baulich schlechten Zustand und ist so bei schlechtem Wetter oftmals für Radfahrer nicht oder nur sehr schlecht passierbar.  Der Ausbau des Wirtschaftsweges stellt einen wichtigen Lückenschluss für den Radverkehr an der L 221 zwischen Neetze und dem Nutzfelder Kreisel dar.

(Ein Lageplan ist dem Antrag beigefügt).

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

 

Nr. 2

Die Stadt Bleckede ist als Pilotkommune in das Projekt der Radverkehrsförderung 3.0 des Landkreises Lüneburg eingestiegen. Es handelt sich in Bleckede ganz konkret um 24 kleinere Maßnahmen, die in der Stadt nun umgesetzt werden sollen. Die Übersicht der Maßnahmen ist dem Antrag beigefügt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 37.000 EUR. Die Stadt beantragt eine Förderung in Höhe von 5.546,21 EUR. Eine Abstimmung mit dem Fachdienst 45 zum Förderantrag hat stattgefunden.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

16.396,33 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Förderung des Radverkehrs hat positive Wirkung auf den Klimaschutz. Alle beantragten Maßnahmen sollen den Radverkehr in den Gemeinden stärken und so aktiv fördern.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.11.2023 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

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27.11.2023 - Kreisausschuss

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