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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2005/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die GRUPPE beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Ziel einer zeitnahen Anpassung des Vertrages an die aktuellen Gegebenheiten im Bereich Sozialhilfe aufzunehmen. Vorrangiges Ziel ist es, die Kosten der Sozialhilfe durch effizientere Verwaltungsstrukturen und gleichmäßige Anwendung einheitlicher Standards in diesem Bereich zu reduzieren – Stichwort: Zusammenlegung der Sozialämter-. Die Regelungen der Finanzbeziehungen im Sozialbereich, sowie in anderen Teilbereichen sollen überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 08.09.2005:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Der in dem Beschlussvorschlag eingeschobene Zwischensatz „Stichwort: Zusammenlegung der Sozialämter“ ist zu streichen. Darüber hinaus ist der Beschlussvorschlag so zu ergänzen, dass die Notwendigkeit einer Anpassung des „Lüneburg – Vertrages“ nicht von vornherein unterstellt wird. Zur Klarstellung sollte in der ersten Zeile vor der Formulierung „zeitnahen Anpassung“ eingefügt werden: „ – soweit erforderlich -„.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 12.09.2005:

Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Stadt Lüneburg eine gemeinsame Sitzung der beiden Sozialausschüsse zu dem Themenkomplex „Zusammenlegung der Sozialämter einzuberufen, in der die Verwaltungen ihre unterschiedlichen – bisher nur schriftlich vorgelegten – Sichtweisen darlegen.“

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Sachverhalt

Sachlage:

„Der Kreistag stellt fest: U.a. durch die Hartz IV – Reform haben sich die Verhältnisse, die bei Abschluss des sog. Lüneburg – Vertrages in der zurzeit geltenden Fassung maßgeblich waren, im Bereich der Soziahilfe wesentlich geändert. Eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Verhältnisse gemäß § 9 des Lüneburg – Vertrages ist – nicht zuletzt aus finanziellen Gründen – erforderlich.“

Begründung der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.09.2005:

„Mit dem eingeschobenen Zwischensatz erfolgt die Vorgabe, dass die Zusammenlegung der Sozialämter Stadt und Landkreis Lüneburg wesentliches Ziel der angestrebten Überprüfung ist. Die von einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Mitarbeitern der Stadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg – vorgelegten Arbeitsergebnisse heben die Vor- und Nachteile der bestehenden getrennten Aufgabenwahrnehmung hervor. Nach unserer Auffassung überwiegen die Vorteile für einen Fortbestand der gegenwärtigen Organisation im Bereich Sozial- und Jugendhilfe. Die angestrebte Überprüfung sollte insofern auf jeden Fall in Bezug auf die Zusammenlegung der Sozialämter ergebnisoffen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage einer ggf. notwendigen Anpassung des „Lüneburg-Vertrages“. Dazu ist zunächst eine eingehende Prüfung erforderlich.“

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Beschlüsse

Erweitern

12.09.2005 - Kreistag - geändert beschlossen

Erweitern

10.10.2005 - Kreistag

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