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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Lüneburg veröffentlicht im EU-Amtsblatt die Absicht einen

öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art.

3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW (öDA) bezüglich mehrerer Linienbündel in

seinem Zuständigkeitsgebiet für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2035 im Wege

der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt zu

vergeben.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg fasst in seiner Funktion als Aufgabenträger und zuständige Behörde

gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), § 16

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Sinne von Art. 2 lit. c)

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.

Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur

Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (VO

1370/2007) die Absicht, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art.

3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW (öDA) bezüglich mehrerer Linienbündel in

seinem Zuständigkeitsgebiet für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2035 im Wege

der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt zu

vergeben.

 

Hierzu wird der Landkreis die „Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge“ (Anlage 1) und „Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe“ (Anlage 2) im EU-Amtsblatt bzw. auf seiner Internetseite veröffentlichen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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