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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts (für Kreisgebiet und Kreisverwaltung) beauftragt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Der Landkreis hat beschlossen 2030 klimaneutral zu werden und dem eea als zentralem Steuerungsinstrument beizutreten (VO 2019/366). Im von der Politik beschlossenen EPAP (VO 2022/281) sind die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts (EPAP-Maßnahme #3) sowie die Erstellung eines energiepolitischen Leitbilds mit quantitativen Zwischenzielen (EPAP-Maßnahme #2) zentrale Maßnahmen.

 

Im letzten internen eea-Audit hat sich gezeigt, dass das Nicht-Vorhandensein eines Klimaschutzkonzepts zu starken Punkteverlusten geführt hat, da die Bewertungskriterien verschärft wurden, um den nationalen Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Hier besteht beim Landkreis Lüneburg also dringend Handlungsbedarf.

 

Darüber hinaus wird es laut NKlimaG Novelle 2022 r Landkreise Pflicht, ein Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung bis zum 31.12.2025 zu erstellen (§18). Die in §18 aufgeführten Pflichtelemente eines solchen Konzept sind grundsätzlich auch Teil des vorgesehenen integrierten Klimaschutzkonzepts, beziehen sich allerdings ausschließlich auf die Emissionen der Verwaltung.

Pflichtelemente eines solchen Konzepts sind

  1.  eine Ausgangsbilanz der jährlichen Treibhausgasemissionen der Verwaltung,
  2.  eine Zielsetzung zur Minderung dieser Emissionen,
  3.  eine Festlegung von Zwischenzielen
  4.  eine Darstellung geplanter Maßnahmen zur Zielerreichung und
  5.  ein Verfahren zur Überprüfung.

 

Ein integriertes Klimaschutzkonzept beinhaltet darüber hinaus auch die des Kreisgebiets anhand einer endenergiebasierte Territorialbilanz (z.B. nach BISKO). Diese Betrachtung ist wichtig, um Aussagen über den Zustand des Landkreises bzgl. der Bundes- und Landesklimaziele zu treffen. Angelehnt an die Kommunalrichtlinie der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) enthält ein integriertes Klimaschutzkonzept die folgenden Elemente, die teilweise von der Verwaltung selbst, teilweise von einem externen Dienstleister erstellt werden sollen:

  1. Kurzprofil und Ist-Analyse (Verwaltung)
  2. Energie- und THG-Bilanz (Extern)
  3. Potentialanalyse (Extern)
  4. Szenarien (Extern)
  5. Empfehlungen (Extern/ Verwaltung)
  6. Kommunenbeteiligung (Extern)
  7. Ziele/ Energiepol. Leitbild (Extern/ Verwaltung)
  8. Maßnahmenkatalog (Verwaltung)
  9. Verstetigungsstrategie (Verwaltung)

 

Mit dem Beitritt und der bereits mehrjährigen Arbeit mit dem eea, hat der LK bereits viele Teile erarbeitet und kann darauf aufbauen (z.B. Entwurf Masterplan, EPAP). Daher ssen nur einzelne Teile des integrieren Klimaschutzkonzepts (inkl. des gesetzlich verpflichtenden Klimaschutzkonzept für die Verwaltung) wie im Beschlussvorschlag dargestellt extern ausgeschrieben werden.

 

Im Haushaltsplan für 2024 wurden die entsprechenden Mittel vorgesehen.

Da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, werden Gelder vom Land Niedersachsen für die Konzepterstellung zur Verfügung gestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

43.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

43000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:30000€

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts beinhaltet u.a. die Erstellung eines Katalogs an Klimaschutzmaßnahmen, deren Umsetzung zu Treibhausgaseinsparungen führen soll.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.11.2023 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030 - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.11.2023 - Kreisausschuss

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30.11.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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