Beschlussvorlage - 2023/256
Grunddaten
- Betreff:
-
Kapitalerhöhung der INNO.NON GmbH zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Janna Hoveida
- Verantwortlich:
- Hoveida, Janna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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13.11.2023
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Sachlage:
Die in der zweiten Jahreshälfte 2022 von 10 Landkreisen gegründete und inzwischen von 11 Landkreisen als Gesellschafter getragene INNO.NON GmbH hat ihre Arbeit auf dem Gebiet des Wissens- und Technologietransfers für die beteiligten Landkreise aufgenommen. Dazu soll die INNO.NON GmbH als Maßnahmenträger vom Land geförderte Beratungen von Unternehmen und anderen Technologie- und Wissensträgern durch externe Spezialisten und andere Projekte anbieten.
Die Förderbeträge vom Land werden für diese Aufgabe nachträglich ausgezahlt. Der dadurch entstehende Vorfinanzierungsbedarf wird von der INNO.NON GmbH auf zurzeit 400.000 € beziffert. Da eine dauerhafte Vorfinanzierung durch Banken aufgrund nicht vorhandener Sicherheiten der INNO.NON GmbH sehr schwierig und teuer ist, empfiehlt sich die Bereitstellung der erforderlichen Liquidität durch die Landkreise als Gesellschafter.
Dazu könnten Gesellschafterdarlehen gewährt, das Stammkapital der Gesellschaft aufgestockt oder Bürgschaften als Sicherheiten gestellt werden. Aus steuerrechtlichen Gründen müssten für Gesellschafterdarlehen jährlich angemessene Verzinsungen und für Bürgschaften angemessene Avalprovisionen abgerechnet werden. Diese Kosten müssten die Gesellschafter der Gesellschaft wiederum bei der anteiligen Übernahme der Geschäftskosten erstattet werden. Bei einer Aufstockung des Stammkapitals entstehen einmalig Notarkosten. Im Ergebnis empfiehlt sich die Aufstockung des Stammkapitals als wirtschaftlichste und am wenigsten bürokratischen Lösung zur langfristigen, der Aufgabenstellung angemessenen Finanzausstattung der INNO.NON GmbH. In gemeinsamen Gesprächen der 11 als Gesellschafter tätigen Landkreise wurde einvernehmlich vereinbart, zur Sicherstellung einer langfristig ausreichenden Liquiditätsausstattung das Stammkapital der Gesellschaft um insgesamt 660.000 € aufzustocken.
Davon entfällt auf den Landkreis entsprechend seines Kapitalanteils 60.000,00 €. Eine Änderung des Gesellschaftervertrages ist von der Gesellschafterversammlung zu beschließen und notariell zu beurkunden. Die Kapitalaufstockung ist gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKOMVG der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 60.000 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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