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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2023/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Im Fachdienst Umwelt werden die folgenden Produkte bearbeitet:

Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein (hier sind neben allgemeinen Aufgaben solche ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet):

  • Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
  • Aufgaben der Bodenschutzbehörde
  • Aufgaben der Waldbehörde
  • Aufgaben der Deichbehörde
  • Aufsicht über Schornsteinfeger.

 Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.

Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht

Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht

Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege.

Die Produktbeschreibungen, in denen die Aufgaben im Einzelnen beschrieben werden, nnen dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden. 

Im Folgenden werden die wesentlichen Ansätze erläutert. Auf Details wird in der Sitzung eingegangen.

Produkt 122-400:

Die Digitalisierung von Prozessen im Fachdienst Umwelt ist weiter eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Produkts. Es konnten bereits mehrere Verfahren umgestellt werden. Für Schnittstellen zu anderen Anwendungen  - insbesondere des Landes sind erneut Kosten unter „Gutachten“ eingestellt.

 

Auch die Aufgabe des Immissionsschutzes fällt in dieses Produkt. Hier wird 2024 erstmals mit höheren Verwaltungsgebühren aufgrund des Neubaus bzw. Repowerings von Windkraftanlagen gerechnet.

 

Produkt 538-000

Hier gibt es keine wesentlichen finanziellen Änderungen. Über die Herausforderungen und anstehenden Schwerpunkte wird an anderer Stelle berichtet.

 

Produkt 554-000

Das BENe-Projekt ist inzwischen abschließend abgerechnet. Es wird weiterhin versucht, für diverse Projekte zur Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Fördermittel einzuwerben. Da diese den Ansatz für Maßnahmen in der Ausgabe jeweils erhöhen und die Höhe zum Zeitpunkt der Mitteleinplanung nicht kalkulierbar ist, ist hierfür kein fester Ansatz eingeplant. Um möglichst viele Maßnahmen umzusetzen, die auch in Kooperation mit der ökologischen Station, Unterhaltungsverbänden, Stiftung, Wasserforum und anderen stattfinden, müssen Mittel dauerhaft in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Auch Projekte zur Fließgewässerentwicklung und aus dem Wassermanagementkonzept werden hieraus umgesetzt.

Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, ob ein weiterer FFH-Managementplan für die FFH- und Vogelschutzgebiete im Biosphärenreservat gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Biosphärenreservatsverwaltung beauftragt werden muss. Mittel sind hierfür zunächst nicht im Haushalt eingestellt.

Bei der Kostenerstattung vom Land sind dauerhaft die Mittel für die Umsetzung des Nds. Weges eingeplant. Damit werden zwei Personalstellen finanziert. Die Mittel aus dem Jahr 2021 werden nach wie vor für die Kartierungen der neu hinzu gekommenen Biotope im Rahmen des Nds. Weges verwendet.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.11.2023 - Ausschuss für Umweltschutz - zur Kenntnis genommen

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