Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/226

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Zuschussvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH über die Zahlung von Zuschüssen für fünf Jahre bis zum 31.12.2028 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Bei Gründung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK) haben sich der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, jährliche Betriebskostenzuschüsse an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter gebeten, sich zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten.

 

Seit 2012 zahlen die Gesellschafter (Landkreis 74,9 % und Hansestadt 25,1%) jährlich 430.000 € an die gBuK. Wie sich aber in den letzten Jahren aufgrund der unterschiedlichen Krisen und Preissteigerungen gezeigt hat, ist diese Zuschusshöhe nicht ausreichend für den Betrieb einer Volkshochschule. Des Weiteren hat die gBuK in diesem Jahr einen Haustarifvertrag mit ihren Beschäftigten abgeschlossen. Damit die geplanten Tariferhöhungen in 2024 und in der Zukunft getragen werden können ist ebenfalls eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses notwendig geworden.

 

Aus diesen Gründen haben sich der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg mit der Geschäftsführung der gBuK zusammengesetzt und eine neue Betriebskostenzuschussvereinbarung erarbeitet. Diese sieht in 2024 einen festen Zuschuss in Höhe von 800.000 € vor. In den folgenden Jahren wird der Zuschuss in Abhängigkeit von Inflation und Tariferhöhungen stetig ansteigen.

 

Der Grund für die Erhöhung ist, dass der Finanzbedarf der gBuK aufgrund der aktuellen Krisen und der dadurch sehr hohen Inflation sowie den steigenden Personalkosten ebenfalls angestiegen ist und die Gesellschaft zudem Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre bekommen soll.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

599.200 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

p.a. mind. 599.200€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.11.2023 - Kreisausschuss

Erweitern

30.11.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung