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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Lüneburg fördert die Biosphaerium Elbtalaue GmbH für weitere drei Jahre mit 10.000 €hrlich vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und der Genehmigung des Haushaltsplanes.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Die Biosphaerium Elbtalaue GmbH (im Weiteren Biosphaerium) erhält seit 2018 eine Förderung von jährlich 10.000 , aufgrund einer im Jahre 2017 beschlossenen Neukonzeption in Verbindung mit Senkung der Eintrittspreise. Die Neukonzeption hat sich bewährt, die Besucherzahlen konnten in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut werden. Waren vor Corona in 2019 noch über 20.000 Besucherinnen und Besucher zu verzeichnen, so fiel diese Zahl in den beiden Pandemie-Jahren auf gut 11.000 zurück. In 2022 konnte das Biosphaerium bereits wieder mehr als 18.000 zahlende Gäste zählen. Hinzu kommen jeweils Gäste, die die kostenfreien Bereiche des Biosphaeriums nutzen bzw. zu Sonderveranstaltungen aus dem Bereich Kultur o.ä. (z.B. im Rahmen der Mecklenburgischen Festspiele) auf das Gelände kommen.

 

Das Biosphaerium beherbergt eine Ausstellung rund um die Elbtalaue sowie eine Biber- und Aquarienanlage mit heimischen Fischen, die Besuchern an rund 330 Tagen im Jahr offen stehen. Neben der Dauerausstellung werden auch immer wieder besondere Themen aufbereitet dargestellt. Zudem hat sich das Biosphaerium als Bildungsort, insbesondere für Schulen und Kindergärten, etabliert und bildet einen wichtigen außerschulischen Lern-Ort für Kinder und Jugendliche in der Elbregion.

 

Durch den jährlichen Zuschuss des Landkreises können Eintrittspreise günstig gehalten und Bildungsangebote subventioniert werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

10.000,00 €

/je Jahr     

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.11.2023 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur - geändert beschlossen

Erweitern

04.12.2023 - Kreisausschuss

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