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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2023/377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlusserfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 Bezug genommen.

 

In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 40 und 41 mit den einzelnen Produkten beraten werden.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:

 

DAU Hardware- und Netzerneuerung, Invest.Nr. 4100.23.04, Produkt Kooperative Leitstelle

 

Das analoge Alarmierungssystem, mit welchem Einsatzkräfte und mittel der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes alarmiert wurden, konnte 2011 / 2012 durch ein neues, modernes und zukunftsfähiges digitales Alarmierungssystem abgelöst werden.

Im Zuge dessen mussten an mehreren Standorten im Landkreis sog. Digitale Alarmumsetzer (DAU) aufgestellt werden, um im Landkreis ein flächendeckendes und stabiles Funkempfangsnetz zu gewährleisten.

 

Die DAU sind auf den 24-stündigen Betrieb ausgelegte Industrie-PC, die einem ständigen Betriebscontrolling unterliegen und jährlich gewartet werden. Dennoch sollte die Betriebszeit nicht mehr als fünf Jahre betragen.

 

Nach nunmehr 12 Jahren Dauerbetrieb und zunehmenden Funktionsstörungen und ausfällen, sowie einem bereits verzeichneten Totalausfall mit zeitdringlicher und kostenintensiver Ersatzbeschaffung, ist ein Hardwarerefresh in der gesamten Infrastruktur der Digitalen Alarmierung zwingend notwendig.

 

2021 wurden bereits zwei wichtige Komponenten, die sog. Alarmgeber ersetzt und in 2023 wird mit der Ersatzbeschaffung von fünf DAU begonnen. Ein weiterer Zeitverzug in der Netzmodernisierung kann unvorhersehbare Ausfälle und damit kostenintensive Reparaturen oder weniger kalkulierbare Ersatzbeschaffungen zur Folge haben. Um die Netzinfrastruktur der digitalen Alarmierung grundlegend zu erneuern, ist die Hardware-Modernisierung der übrigen 24 DAU in 2024 zwingend geboten.

 

Modernisierung der Atemschutzübungsstrecke, Invest.Nr. 4100.24.01, Produkt Abwehrender Brandschutz

 

Den Landkreisen obliegt nach dem Nds. Brandschutzgesetz die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen. Neben zahlreichen weiteren Ausbildungslehrgängen werden auch künftige AtemschutzgeräteträgerInnen ausgebildet.

 

Dieser speziell ausgebildete Personenkreis unterliegt dabei dem Grundsatz G 26.3  Atemschutz“. Hier geht es u.a. um Belastungsübungen unter vollständiger Atemschutzausrüstung. Derartige Belastungsübungen werden auf einer Atemschutzübungsstrecke unter realitätsnahen Bedingungen trainiert.

 

Die vom Landkreis Lüneburg finanzierte Atemschutzstrecke befindet sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg. Sie wurde 2007 erbaut, ist stark veraltet und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard nach DIN 14093. Die Software läuft nur noch unter dem abgängigen Betriebssystem Windows XP. Durch die ständige Laufleistung sind die Trainingsgeräte für die Belastungsübung wie z.B. Endlosleiter, Ergometer und Laufband erheblich abgenutzt. Diese Geräte haben in den letzten Jahren bereits hohe Reparaturkosten verursacht.

 

Eine Modernisierung der Atemschutzstrecke ist für eine zielführende Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren unabdingbar.

 

Beschaffung Prüfgerät Atemschutzmasken, Invest. Nr. 4100.24.02, Produkt Abwehrender Brandschutz

 

Die Feuerwehrtechnischen Zentralen sind nach dem NBrandSchG für die Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Gerät und Material der Feuerwehren zuständig.

 

r die Wartung und Prüfung von Atemschutzmasken in der FTZ werden zwei Prüfgeräte „Quaestor“ der Firma Dräger eingesetzt. Eines der beiden Prüfgeräte ist 17 Jahre alt und bereits abgekündigt. Das bedeutet, dass von dem Hersteller keine Ersatzteile mehr zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausfall des Gerätes und des sich dann anschließenden Ersatzbeschaffungsverfahrens würde zur einer deutlichen Einschränkung bei den Maskenprüfungen führen. Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis wäre damit gefährdet.

 

Eine zügige Ersatzbeschaffung ist daher erforderlich.

 

Kommunikationssysteme für die Leitstelle, Invest.Nr. 4100.24.03, Produkt Kooperativer Leitstelle

 

Der Landkreis Lüneburg ist Kooperationspartner der Polizeidirektion Lüneburg und betreibt gemeinsam mit dieser die Kooperative Leitstelle Lüneburg.

 

Neben einem Einsatzleitsystem zum Einsatzmanagement ist ein Kommunikationssystem erforderlich. Der derzeitige Systemanbieter, das Unternehmen Frequentis, hat die Weiterentwicklung des derzeit genutzten Produkts abgekündigt.

Hintergrund ist, dass die Entwicklung von IP-Telefonie und div. anderer Anforderungen nicht mehr in dieses Produkt implementiert werden kann. Vielmehr wird es notwendig, eine neue Systemversion zu nutzen.

 

Das „Projekt-Team Leitstellen“ der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen ist vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport beauftragt, die Ausschreibung, die Projektierung und den Rollout des neuen Einsatzleitsystems zu steuern und erfüllt diese Aufgabe auch bei der Ausschreibung, Vertragsanbahnung, Projektierung und dem Rollout des neuen Kommunikationssystems.

 

Der Vertrag zwischen dem Nds. MI und der Firma Frequentis ist geschlossen, der Landkreis Lüneburg beteiligt sich gem. Beschluss des Kreistages vom 08.06.2023 (Tagesordnungspunkt 17, Vorlage 2023/169) an dieser Systeminvestition.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2023 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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