Beschlussvorlage - 2023/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Einer Aufstockung des Stammkapitals der INNO.NON GmbH um 660.000 € wird zugestimmt.

2. Die Stammeinlage des Landkreises wird entsprechend des Beteiligungsanteils um 60.000 € erhöht.

3. Hierfür werden im Haushalt 2024 entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die in der zweiten Jahreshälfte 2022 von 10 Landkreisen gegründete und inzwischen von 11 Landkreisen als Gesellschafter getragene INNO.NON GmbH hat ihre Arbeit auf dem Gebiet des Wissens- und Technologietransfers für die beteiligten Landkreise aufgenommen. Dazu soll die INNO.NON GmbH als Maßnahmenträger vom Land geförderte Beratungen von Unternehmen und anderen Technologie- und Wissensträgern durch externe Spezialisten und andere Projekte anbieten.

Die Förderbeträge vom Land werden für diese Aufgabe nachträglich ausgezahlt. Der dadurch entstehende Vorfinanzierungsbedarf wird von der INNO.NON GmbH auf zurzeit 400.000 € beziffert. Da eine dauerhafte Vorfinanzierung durch Banken aufgrund nicht vorhandener Sicherheiten der INNO.NON GmbH sehr schwierig und teuer ist, empfiehlt sich die Bereitstellung der erforderlichen Liquidität durch die Landkreise als Gesellschafter.

Dazu könnten Gesellschafterdarlehen gewährt, das Stammkapital der Gesellschaft aufgestockt oder Bürgschaften als Sicherheiten gestellt werden. Aus steuerrechtlichen Gründen müssten für Gesellschafterdarlehen jährlich angemessene Verzinsungen und für Bürgschaften angemessene Avalprovisionen abgerechnet werden. Diese Kosten müssten die Gesellschafter der Gesellschaft wiederum bei der anteiligen Übernahme der Geschäftskosten erstattet werden. Bei einer Aufstockung des Stammkapitals entstehen einmalig Notarkosten. Im Ergebnis empfiehlt sich die Aufstockung des Stammkapitals als wirtschaftlichste und am wenigsten bürokratischen Lösung zur langfristigen, der Aufgabenstellung angemessenen Finanzausstattung der INNO.NON GmbH. In gemeinsamen Gesprächen der 11 als Gesellschafter tätigen Landkreise wurde einvernehmlich vereinbart, zur Sicherstellung einer langfristig ausreichenden Liquiditätsausstattung das Stammkapital der Gesellschaft um insgesamt 660.000 € aufzustocken.

Davon entfällt auf den Landkreis entsprechend seines Kapitalanteils 60.000,00 €. Eine Änderung des Gesellschaftervertrages ist von der Gesellschafterversammlung zu beschließen und notariell zu beurkunden. Die Kapitalaufstockung ist gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKOMVG der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

60.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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13.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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27.11.2023 - Kreisausschuss

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30.11.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen