Beschlussvorlage - 2023/361
Grunddaten
- Betreff:
-
Hugo-Friedrich-Hartmann Oberschule Bardowick - Rückübertragung der laufenden Verwaltung auf den Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau
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Beratung
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09.11.2023
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde Bardowick über die Rückübertragung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Oberschule auf den Landkreis Lüneburg zu verhandeln.
- Der Landrat wird ermächtigt, über die bestehende Vereinbarung vom 09.07.2008 einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2024 abzuschließen.
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit Beschluss vom 17.07.2006 hatte der Kreistag die Verwaltung beauftragt, mit der Samtgemeinde Bardowick über Art, Umfang und Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung der damaligen Haupt- und Realschule in Bardowick zu verhandeln und hierüber eine Vereinbarung zu entwerfen. In der Folge hat der Kreisausschuss den Landrat mit Beschluss vom 26.03.2008 ermächtigt, die entworfene Vereinbarung über Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde Bardowick abzuschließen. Auf die beigefügte Vorlage 2006/098 wird Bezug genommen. Die am 09.07.2008 mit Wirkung vom 01.01.2009 geschlossene Vereinbarung liegt ebenfalls an.
Weitergehend hat der Kreistag den Landrat mit Beschluss vom 15.12.2008 ermächtigt, mit der Samtgemeinde Bardowick eine Vereinbarung über die Durchführung der Eigentumsübertragung von kleiner Turnhalle und Gymnastikhalle, über die Vorfinanzierung von Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen und über die Rückzahlungsmodalitäten für die vorfinanzierten Beträge an der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick sowie daraus resultierende notarielle Verträge abzuschließen. Die damalige Vorlage 2008/148 und die am 16.12.2008 unterschriebene Vereinbarung liegen an. Auf Grundlage dieser Vereinbarung ist die Eigentumsübertragung von kleiner Turnhalle und Gymnastikhalle auf die Samtgemeinde Bardowick 2009 erfolgt und im Zweitraum von 2009 bis 2011 wurde das seitens der Samtgemeinde Bardowick vorfinanzierte und um Interessenquoten aufgestockte 1. Sanierungspaket erfolgreich umgesetzt.
Nach ebenfalls erfolgreichem Start der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule durch die Samtgemeinde Bardowick zeichneten sich in der jüngeren Vergangenheit zunehmende Schwierigkeiten in der zeitlichen Umsetzung dringend gebotener Bauunterhaltungsarbeiten ab, die sich zuletzt in zunehmenden Haushaltsresten in diesem Bereich wiederspiegelten. Dieser Umstand ist nach Rücksprache mit der Samtgemeindeverwaltung der nur begrenzten personellen Ausstattung des dortigen Baubereichs sowie der ständig anwachsenden Aufgaben im Grundschulbereich - und hier insbesondere dem Ganztagsschulausbau - geschuldet.
Die Gebäudewirtschaft des Landkreises Lüneburg ist dagegen durch die 2022 geschaffenen und inzwischen auch besetzten Neustellen im Ingenieur- und Technikerbereich personell besser aufgestellt und traut sich daher zu, die laufende Verwaltung mit dem vorhandenen Personalbestand, d.h. ohne Schaffung weiterer Stellen, zurückzunehmen. Mit Herrn Samtgemeindebürgermeister Luhmann besteht daher Einigkeit, die laufende Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Oberschule mit Wirkung zum 01.01.2024 auf den Landkreis Lüneburg zurück zu übertragen.
Gemäß § 10 der Vereinbarung vom 09.07.2008 kann die Samtgemeinde mit einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende eines Haushaltsjahres schriftlich auf die laufende Verwaltung verzichten.
Da diese Frist bereits versäumt ist, soll ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag geschlossen werden,
in dem dann auch weitere Details, wie z.B. die Übernahme laufender Verträge und Aufgabenverteilung
sowie Vertretung der Hausmeister vor Ort, geregelt werden können.
Die Vereinbarung zur Eigentumsübertragung und Vorfinanzierung vom 16.12.2023 bleibt davon unberührt und bestehen.
Um entsprechende Beauftragung und Ermächtigung wird gebeten. Diese neue Entwicklung ist bereits in die Haushaltsplanung 2024 eingeflossen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 0 € |
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b) | an Folgekosten: | 0 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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55,6 kB
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310,2 kB
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(wie Dokument)
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53,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1.016,3 kB
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