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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Korrektur Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2019

 

Der Jahresüberschuss 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.893.211,42 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 443.213,44 €.

 

Am 22.12.2022 beschloss der Kreistag den gesamten Jahresüberschuss 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € der Überschusscklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG sind allerdings gesonderte Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des außerordentlichen Ergebnisses zu bilden. Der 2019 erzielte Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € ist daher der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Insofern ist der Beschluss über die Ergebnisverwendung 2019 zu korrigieren.

 

Jahresabschluss 2020

 

Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 am 30. Mai 2022 festgestellt:

 

Jahresüberschuss 2020: 9.987.242,69 €

 

Bilanzsumme am 31.12.2020: 380.976.045,46 €

 

Der Jahresabschluss 2020 ist als Anlage 1 beigefügt. Über den Jahresabschluss 2020 und den Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde bereits mit der Vorlage 2022/252 berichtet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2020 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen Stellungnahmen der Verwaltung abgegeben werden sollten. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des

Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahme erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden.

 

Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

 

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

In der abschließenden Prüfungsbescheinigung erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2020 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 5 des Schlussberichtes).

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zur Überschussrücklage und die Entlastung des Landrats.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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