Beschlussvorlage - 2023/417
Grunddaten
- Betreff:
-
Redaktionelle Berichtigung des Nahverkehrsplans
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Richard Kaatz
- Verantwortlich:
- Borchers, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Beratung
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22.01.2024
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.02.2024
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg wurde mit Stand vom 03.04.2023 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 NNVG fortgeschrieben. Der Kreistag hat den fortgeschriebenen Nahverkehrsplan am 20.04.2023 beschlossen (siehe Vorlage 2023/120).
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen GmbH (LNVG) hat als zuständige Aufsichtsbehörde Fehler in der beschlossenen Fassung des Nahverkehrsplans gerügt. Hierbei handelt es sich teilweise um Änderungen, die erst nach dem 03.04.2023 eingetreten sind. So hat sich z. B. durch die Kündigung der allgemeinen Vorschrift mit der KVG Stade GmbH & Co. KG, der Kraftverkehr GmbH -KVG- (KVG Lüneburg) sowie der Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH (VOG) die Laufzeit der Konzessionen für die Teilnetze 1,2,3,7 und 9 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf den 31.12.2025 verkürzt. Dies hat die LNVG mit Schreiben vom 13.07.2023 mitgeteilt. Für das Teilnetz S wurde die Konzession, die bis zum 30.11.2023 an die KVG Lüneburg vergeben war, am 30.08.2023 neu vergeben, und zwar ebenfalls mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Inhaltliche Änderungen wurden am Nahverkehrsplan gegenüber der am 20.04.2023 beschlossenen Fassung nicht vorgenommen, es handelt sich lediglich um redaktionelle Korrekturen und Aktualisierungen. Das Vorgehen ist mit der LNVG abgestimmt.
Im Überblick wurden folgende redaktionelle Änderungen gegenüber der bereits beschlossenen Fassung vorgenommen:
- Orthographische Fehler wurden redaktionell berichtigt.
- Es wurde konsequenter geschlechtergerechte Sprache verwendet.
- In Abschnitt 3.1 wurde die Anzahl der Studierenden der Leuphana Universität Lüneburg redaktionell auf 10.000 Studierende korrigiert.
- In Abschnitt 3.4.2.2 wurde redaktionell klargestellt, dass die Stadtverkehrslinie 5020 dem Teilnetz 7 angehört.
- In Abschnitt 3.4.3, wurde für die Tabellen 3-7 bis 3-8 redaktionell klargestellt, dass hier nur die Linien in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Lüneburg aufgeführt werden. Darüber hinaus wurden Fehler im Linienbestand redaktionell berichtigt.
- In Abschnitt 3.4.3, Tabellen 3-9 bis 3-15 wurden die einbrechenden Linien anderer Landkreise redaktionell ergänzt. Darüber hinaus wurden Fehler im Linienbestand redaktionell berichtigt. Die Laufzeit der Konzessionen für die Linien in den Teilnetzen 1,2,3,7 und 9 wurde redaktionell korrigiert: Durch die Kündigung der Verträge mit der KVG hat sich die Laufzeit der Konzessionen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf den 31.12.2025 verkürzt. Die Konzession für das Teilnetz S wurde zwischenzeitlich am 30.08.2023 bis zum 31.12.2025 neu vergeben (s.o.).
- In Abschnitt 3.4.3, Tabelle 3-12 wurde der Fährersatzverkehr nach Lauenburg mit der Rufbuslinie 5504 redaktionell aufgenommen. Die bisherige Fährnotverkehrslinie 5081 wurde mit Bescheid vom 13.12.2023 als Bestandteil der Linie 508 genehmigt. Dies wurde hier ebenfalls redaktionell berücksichtigt.
- In Abschnitt 3.4.5 wurden die Verkehrsunternehmen KVG Stade GmbH & Co. KG und Kraftverkehr GmbH -KVG- redaktionell unterschieden, da es sich um zwei rechtlich getrennte Unternehmen handelt.
- In Abschnitt 3.4.6 wurde die Darstellung des Fahrzeugbestandes redaktionell angepasst, da sich die vorgenommene Differenzierung als nicht sinnvoll erwiesen hat.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Die redaktionelle Berichtigung des NVP verursacht keine Kosten |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Die redaktionelle Berichtigung des NVP hat keine Klimaauswirkungen |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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