Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/417

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Entwurf des redaktionell berichtigten fortgeschriebenen Nahverkehrsplans wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg wurde mit Stand vom 03.04.2023 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 NNVG fortgeschrieben. Der Kreistag hat den fortgeschriebenen Nahverkehrsplan am 20.04.2023 beschlossen (siehe Vorlage 2023/120).

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen GmbH (LNVG) hat als zuständige Aufsichtsbehörde Fehler in der beschlossenen Fassung des Nahverkehrsplans gerügt. Hierbei handelt es sich teilweise um Änderungen, die erst nach dem 03.04.2023 eingetreten sind. So hat sich z. B. durch die Kündigung der allgemeinen Vorschrift mit der KVG Stade GmbH & Co. KG, der Kraftverkehr GmbH -KVG- (KVG Lüneburg) sowie der Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH (VOG) die Laufzeit der Konzessionen für die Teilnetze 1,2,3,7 und 9 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf den 31.12.2025 verkürzt. Dies hat die LNVG mit Schreiben vom 13.07.2023 mitgeteilt. Für das Teilnetz S wurde die Konzession, die bis zum 30.11.2023 an die KVG Lüneburg vergeben war, am 30.08.2023 neu vergeben, und zwar ebenfalls mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Inhaltliche Änderungen wurden am Nahverkehrsplan gegenüber der am 20.04.2023 beschlossenen Fassung nicht vorgenommen, es handelt sich lediglich um redaktionelle Korrekturen und Aktualisierungen. Das Vorgehen ist mit der LNVG abgestimmt.

Im Überblick wurden folgende redaktionelle Änderungen gegenüber der bereits beschlossenen Fassung vorgenommen:

  • Orthographische Fehler wurden redaktionell berichtigt.
  • Es wurde konsequenter geschlechtergerechte Sprache verwendet.
  • In Abschnitt 3.1 wurde die Anzahl der Studierenden der Leuphana Universität Lüneburg redaktionell auf 10.000 Studierende korrigiert.
  • In Abschnitt 3.4.2.2 wurde redaktionell klargestellt, dass die Stadtverkehrslinie 5020 dem Teilnetz 7 angehört.
  • In Abschnitt 3.4.3, wurde für die Tabellen 3-7 bis 3-8 redaktionell klargestellt, dass hier nur die Linien in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Lüneburg aufgeführt werden. Darüber hinaus wurden Fehler im Linienbestand redaktionell berichtigt.
  • In Abschnitt 3.4.3, Tabellen 3-9 bis 3-15 wurden die einbrechenden Linien anderer Landkreise redaktionell ergänzt. Darüber hinaus wurden Fehler im Linienbestand redaktionell berichtigt. Die Laufzeit der Konzessionen für die Linien in den Teilnetzen 1,2,3,7 und 9 wurde redaktionell korrigiert: Durch die Kündigung der Verträge mit der KVG hat sich die Laufzeit der Konzessionen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf den 31.12.2025 verkürzt. Die Konzession für das Teilnetz S wurde zwischenzeitlich am 30.08.2023 bis zum 31.12.2025 neu vergeben (s.o.).
  • In Abschnitt 3.4.3, Tabelle 3-12 wurde der Fährersatzverkehr nach Lauenburg mit der Rufbuslinie 5504 redaktionell aufgenommen. Die bisherige Fährnotverkehrslinie 5081 wurde mit Bescheid vom 13.12.2023 als Bestandteil der Linie 508 genehmigt. Dies wurde hier ebenfalls redaktionell berücksichtigt.
  • In Abschnitt 3.4.5 wurden die Verkehrsunternehmen KVG Stade GmbH & Co. KG und Kraftverkehr GmbH -KVG- redaktionell unterschieden, da es sich um zwei rechtlich getrennte Unternehmen handelt.
  • In Abschnitt 3.4.6 wurde die Darstellung des Fahrzeugbestandes redaktionell angepasst, da sich die vorgenommene Differenzierung als nicht sinnvoll erwiesen hat.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Die redaktionelle Berichtigung des NVP 

verursacht keine

Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die redaktionelle Berichtigung des NVP hat keine Klimaauswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.01.2024 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.02.2024 - Kreisausschuss

Erweitern

15.02.2024 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung