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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Neben kleineren redaktionellen Änderungen dient die Änderung auch der Klarstellung von Punkten, die sich in der Anwendungspraxis der jetzigen Satzung als nicht oder nicht ausreichend klar geregelt erwiesen haben. Dies sind die folgenden:

 

         § 1 Abs. 1 und § 7 ergänzen die Verkehrssicherheit, für die sich der Landkreis Lüneburg im Rahmen der Schulbuslotsenausbildung einsetzt.

         § 1 Abs. 5 wurde auf Wunsch des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) so geändert, dass für die Beförderung von Schüler:innen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung der entsprechende Förderbescheid ausreichend ist und nicht mehr die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt wird.

         § 1 Abs. 6 enthält nun auch eine Geschwisterregelung, die eine durchgehende Beförderung aller Geschwister an eine Schule ermöglicht.

         § 2 Abs. 5: Hier wurde die Regelung für Praktikumsplätze außerhalb des Landkreises ausdrücklich an diejenige für Schulen außerhalb des Landkreises angepasst.

         § 2 Abs. 6 schließt Ansprüche auf Entschädigung gegen den Landkreis aus, da der FD 45 hier für den ÖPNV nur eine koordinierende Rolle einnimmt, die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den Verkehrsunternehmen.

         § 3 Abs. 3 enthält nun eine Ausnahmeregelung für die zumutbaren Schulwegzeiten für den Fährersatzverkehr auf der Linie 508 (Kaarßen-Neuhaus- Hohnstorf(-Bleckede/neburg)).

        § 5 Abs. 3 wurde neu gefasst, um die Höhe der Wegstreckenentschädigung an das EStG anzulehnen und um klarer zu machen, für welche Wege eine Kostenerstattung erfolgt. So erfolgt eine Dynamisierung der Wegstreckenentschädigung.

         § 6 begrenzt die Anzahl der Fahrten für die Schulen.

 

Die geänderte Fassung sowie die aktuelle Satzung sind der Anlage zu entnehmen, ebenso wie eine Synopse, die die geltende Fassung und den Entwurf gegenüberstellt.

 

Die Zukunft des Tickets für die Sekundarstufe II (§ 2 Abs. 2 lit f) ist nicht abschließend geklärt. Die Einführung eines Jugendtickets Niedersachsen im HVV gem. § 7e NNVG (vgl. Vorlage 2022/301) oder eines landesweiten Schüler- und Auszubildendentickets durch das Land Niedersachsen werden zum Schuljahr 2024/25 nicht erfolgen. Der Entwurf der Satzung enthält daher die Regelung, dass das Ticket für die Sekundarstufe II in der bisherigen Form beibehalten wird. Zu diesem Sachverhalt liegt ein Antrag vor (s. Antrag 2023/215). In Abhängigkeit der Beschlussfassung zu diesem Antrag ist der Entwurf der Satzung daher ggf. anzupassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

hrlich 10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan 2023 einzuplanen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: ---

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.09.2022 - Ausschuss für Mobilität

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13.09.2022 - Ausschuss für Schule und Bildung - zur Kenntnis genommen

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22.01.2024 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

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13.02.2024 - Kreisausschuss

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15.02.2024 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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