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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Lüneburg wird angewiesen, einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von 55 € pro Sitzung zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

§ 7 Abs. 2 Buchstabe j (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) in Verbindung mit § 11 Abs. 9 (Aufsichtsrat; Sitzungsgelder) der im Entwurf vorliegenden Änderungsfassung des Gesellschaftsvertrages der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung für die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in angemessener Höhe sowie über Modalitäten möglicher Erstattungen von geltend gemachten Aufwendungen beschließen kann.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2012 einen Grundsatzbeschluss zur Festsetzung der angemessenen Höhe von Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen gefasst,

 

In Kurzfassung:

 

  • chstbetrag von 150 € pro Sitzung; darüber hinaus gehende Beträge sind an den Landkreis abzuhren
  • Empfehlung an Gesellschaften von Hansestadt und Landkreis, die geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle nach Anlage 2 zur Beschlussvorlage (2012/178) zu erstatten

 

Das heißt:

 

  • neben dem Sitzungsgeld Fahrkostenerstattung pauschal = 5 €
  • Verdienstausfall bei unselbständig Tätigen = Nachweis
  • Verdienstausfall bei selbständig Tätigen = glaubhaft machen
  • Pflege von Angehörigen / Kinderbetreuung bis 14 Jahre
  • chstbeträge Pos. 2 bis 4 = 18 €/Stunde und 8 Stunden täglich

 

Der Aufsichtsrat der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Lüneburg hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 55 € pro Sitzung erhalten. Der Beschluss soll rückwirkend zum 01.01.2024 gelten.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Lüneburg ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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