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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2023/213-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung an den Landrat zur Unterzeichnung der Absichtserklärung „Projekt öffentlicher Verladebahnhof Lüneburg Süd“ wird erteilt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 28.09.2023 wurde im Kreistag zugestimmt den Gestattungsvertrag zur Nutzung der Gleisanlagen des Landkreises Lüneburg durch die Hafen Lüneburg GmbH im Industrie- und Gewerbegebiet Lüneburg-Süd, nachfolgend IG Lüneburg-Süd genannt, zu unterzeichnen.

Ende des Jahres 2023 wurden weitere Gespräche zur Entwicklung des IG Lüneburg-Süd geführt. Daraus ist die Projektidee entstanden, dass die LüneRecycling GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der Hafen Lüneburg GmbH einen gemeinsamen, öffentlichen Verladebahnhof entwickeln und betreiben wollen. Grundvoraussetzung für das Vorhaben ist das landkreiseigene Grundstück „Furenhäg“ (siehe Anlage 1: Lageplan). Derzeit ist das Grundstück verpachtet und wird von einem Hundekindergartenbetreiber genutzt.

Mit dem Vorhaben kann das IG Lüneburg-Süd infrastrukturell weiterentwickelt werden und so eine Bahnverladestelle in Melbeck für den Umschlag von Massengütern errichtet werden sowie für den Umschlag von Containern und Wechselbrücken, in der Schnittstelle Bahn-LKW. Somit stände eine Anlage zur Verfügung über die auch Bahnwagen über einen längeren Zeitraum zur Be- und Entladung disponiert werdennnten.

r die weitere Planung, ist eine Absichtserklärung (Anlage 2) zwischen der LüneRecycling und dem Landkreis Lüneburg abzuschließen. Im weiteren Verlauf und für die anschließende Umsetzung ist die Erweiterung des Gestattungsvertrages mit der Hafen Lüneburg GmbH (Anlage 3) (Verweis auf die Vorlage 2023/213) notwendig. Dazu werden zu gegebenen Zeitpunkt die Gremien befasst.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Durch das geplante Vorhaben „öffentlicher Verladebahnhof Lüneburg Süd“

kann der Güterverkehr teilweise von der Straße auf die Schiene verlagert werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2024 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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