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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplante Erweiterung des Fachgymnasiums Gesundheit und Soziales um den Schwerpunkt Sozialpädagogik zum Schuljahr 2006/2007 für die BBS III; Lüneburg, den formellen Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 3 NSchG bei der Landesschulbehörde zu stellen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die BBS III beabsichtigt, zum Schuljahr 2006/2007 das bestehende Fachgymnasium Gesundheit und Soziales um den Schwerpunkt Sozialpädagogik zu erweitern.

Diese Maßnahme dient in erster Linie der Sicherung des Fachgymnasiums an der BBS III in Lüneburg. Die Kombination der beiden Zweige Gesundheit und Soziales sowie Sozialpädagogik ist, wie sich aus landesweiten Beobachtungen ergibt, durchaus erfolgreich. Beide Fachgymnasien sind in ihrer Stundentafel, abgesehen von dem Profilfach mit erhöhten Anforderungen Pädagogik/Psychologie bzw. Ernährung, absolut identisch. Für den Schulträger treten insofern keine zusätzlichen Kosten auf. Zusätzlicher Raumbedarf entsteht ebenfalls nicht.

 

Die Landesschulbehörde hat mit Schreiben vom 19.07.2005 bereits erklärt, dass gegen die Einführung des Schwerpunktes Sozialpädagogik aus schulfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Die BBS III hat darüber hinaus auch die Einführung einer neuen 2-jährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogik – bei der Landesschulbehörde beantragt.

Diese neue Schulform ist die Nachfolgerin der Berufsfachschule  - Kinderpflege - , so dass für die BBS III Lüneburg keinerlei personelle oder sachliche Probleme entstehen.

Auch wenn es sich hierbei um eine verordnete neue Schulform handelt, siehe hierzu die beigefügte Verfügung vom 08.09.2005, handelt es sich um eine Erweiterung gemäß § 106 Absatz 3 Niedersächsisches Schulgesetz. Der Antrag muss somit formell behandelt werden.

 

Auf Wunsch kann der Leiter der Berufsbildenden Schulen III, Herr Jungfer, die Maßnahme mündlich noch näher erläutern.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Anträgen der BBS III stattzugeben und bei der Landesschulbehörde formelle Genehmigungsanträge nach § 106 Absatz 3 NSchG zu stellen.

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Beschlüsse

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02.11.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - geändert beschlossen

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