Beschlussvorlage - 2005/223
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Fachgymnasiums Gesundheit und Soziales um den Schwerpunkt Sozialpädagogik sowie Einführung einer neuen 2-jährigen Berufsfachschule - Sozialpädagogik - zum Schuljahr 2006/2007 an der BBS III
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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02.11.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplante Erweiterung
des Fachgymnasiums Gesundheit und Soziales um den Schwerpunkt Sozialpädagogik
zum Schuljahr 2006/2007 für die BBS III; Lüneburg, den formellen
Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 3 NSchG bei der Landesschulbehörde zu
stellen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die BBS III beabsichtigt, zum Schuljahr 2006/2007 das
bestehende Fachgymnasium Gesundheit und Soziales um den Schwerpunkt
Sozialpädagogik zu erweitern.
Diese Maßnahme dient in erster Linie der Sicherung des
Fachgymnasiums an der BBS III in Lüneburg. Die Kombination der beiden Zweige
Gesundheit und Soziales sowie Sozialpädagogik ist, wie sich aus landesweiten
Beobachtungen ergibt, durchaus erfolgreich. Beide Fachgymnasien sind in ihrer
Stundentafel, abgesehen von dem Profilfach mit erhöhten Anforderungen Pädagogik/Psychologie
bzw. Ernährung, absolut identisch. Für den Schulträger treten insofern keine
zusätzlichen Kosten auf. Zusätzlicher Raumbedarf entsteht ebenfalls nicht.
Die Landesschulbehörde hat mit Schreiben vom 19.07.2005 bereits
erklärt, dass gegen die Einführung des Schwerpunktes Sozialpädagogik aus
schulfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Die BBS III hat darüber hinaus auch die Einführung einer neuen
2-jährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik bei der Landesschulbehörde
beantragt.
Diese neue Schulform ist die Nachfolgerin der
Berufsfachschule - Kinderpflege - , so
dass für die BBS III Lüneburg keinerlei personelle oder sachliche Probleme
entstehen.
Auch wenn es sich hierbei um eine verordnete neue Schulform
handelt, siehe hierzu die beigefügte Verfügung vom 08.09.2005, handelt es sich um
eine Erweiterung gemäß § 106 Absatz 3 Niedersächsisches Schulgesetz. Der Antrag
muss somit formell behandelt werden.
Auf Wunsch kann der Leiter der Berufsbildenden Schulen III,
Herr Jungfer, die Maßnahme mündlich noch näher erläutern.
Die Verwaltung empfiehlt, den Anträgen der BBS III stattzugeben
und bei der Landesschulbehörde formelle Genehmigungsanträge nach § 106 Absatz 3
NSchG zu stellen.









