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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Feuer- und Katastrophenschutzausschusses die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzende/n aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2004 die Fachausschüsse neu gebildet und besetzt hat, wählt der Feuer- und Katastrophenschutzausschuss in seiner ersten Sitzung nach der Umbildung die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n.

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Beschlüsse

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08.11.2005 - Feuer- und Katastrophenschutzausschuss - ungeändert beschlossen

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