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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 1 entspricht den Kriterien der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg und wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 bewilligt.

 

Der Antrag 2 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach § 2 Abs. 4 (zu geringe Finanzierung durch die Kommune). Es wird eine Förderung in Höhe von 500,- € bewilligt und der Antrag über die restliche Summe zurückgestellt.

 

Der Antrag 3 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach Abs. 5 (vertragliche Nutzungsrechte nur bis 2028). Der Antrag wird unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Pachtvertrag um mindestens 8 Jahre verlängert wird

 

Der Antrag 4 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach § 4 Abs. 6g und wird abgelehnt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach der Bewilligung der für das Haushaltsjahr 2024 geförderten Vorhaben stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 noch weitere 102.500,- € aus dem Strukturentwicklungsfond für die Sportförderung zur Verfügung.

 

Im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 17. April 2024 werden die förderfähigen Anträge

vorgestellt und beraten.

 

  1. Antrag des Tennisclub Häcklingen e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000,- €r die Erneuerung der Toiletten. Diese Erneuerung würde Wasser einsparen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000,- € zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
  2. Antrag des Reit- und Fahrverein Dahlenburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,- €r den Bau von 8 Richterhäuschen, um die alten Richterhäuschen zu ersetzen. Die Mittel, die laut Finanzierungsplan die Samtgemeinde Dahlenburg und der Flecken Dahlenburg zur Verfügung stellen, liegen mit 500,-€ unter der beim Landkreis beantragten Summe. Dies widerspricht § 2 Abs. 4 der Richtlinie, wonach die Kommune Finanzmittel in Höhe der beim Landkreis beantragten Förderung erbringen muss. Dies ist bereits der überarbeitete Finanzierungplan, nachdem im ersten Antrag keine Beiträge der kommunalen Ebene vorgesehen waren. Eine Förderung kann nur durch den Ausschuss als Ausnahme gemäß § 7 der Richtlinie gewährt werden. Der Verein würde eine reduzierte Förderung gegenüber einer Rückstellung des Antrages bevorzugen.
  3. Antrag des Eisenbahner Sportverein Lüneburg von 1934 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,-€ r die Erneuerung der Warmwasseranlage auf dem Sportplatz Lüne. Die Anlage ist vollständig ausgefallen, so dass eine schnellstmögliche Reparatur veranlasst werden soll. Der Pachtvertrag des Vereins läuft nur noch bis Dezember 2028. Der Antrag entspricht damit nicht der Richtlinie nach § 2 Abs. 5, wonach die Nutzung mindestens 12 Jahre gesichert sein muss. Eine Förderung wäre durch die Auflage möglich, dass der Pachtvertrag um mindestens 8 Jahre verlängert werden muss. Der Sportverein würde es begrüßen, wenn dem Antrag mit dieser Auflage entsprochen würde. Ansonsten kann eine Förderung nur durch den Ausschuss als Ausnahme gemäß § 7 der Richtlinie gewährt werden.
  4. Antrag des TuS Hohnstorf (Elbe) von 1925 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,- €r die Anschaffung eines Vereinsbusses. Mit dem Bus sollen die Mannschaften zu ihren Spielen transportiert werden. Dies widerspricht § 4 Abs. 6g der Sportförderrichtlinie, wonach die Anschaffung von Vereinsbussen nicht förderfähig sind. Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

8.500,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

x

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Antrag 1: Die Anschaffung eines Vereinsbusses, ist in der Klimawirkung schwer einzuschätzen. Grundsätzlich handelt es sich um ein weitere Auto, allerdings wird durch einen Sammeltransport der Mitglieder ggf. Fahrten mit mehreren Autos vermieden, was zu einer Einsparung von Treibhausgasen führen könnte. Insgesamt ist die Wirkung nicht einzuschätzen.

Antrag 2: Die Erneuerung der Toiletten würden zu einer messbaren Wassereinsparung führen, was auf Grund des Trockenheitsrisikos zu einer positiven Klimawirkung führt.

Antrag 3: Der Neubau von Richterhäuschen hat keine positive Klimawirkung in der Nutzung, die die negativen Auswirkungen von Material und Bau ausgleichen und hat daher eine negative Auswirkung.

Antrag 4: Die Erneuerung der Warmwasseranlage für den Sportplatz Lüne hat voraussichtlich eine positive Klimawirkung, auch wenn keine Einschätzung einer Energieberatung vorliegt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.04.2024 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.05.2024 - Kreisausschuss

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