Antrag an den Kreistag - 2024/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe Die Linke/ Die PARTEI vom 04.04.2024 zum Thema "Streaming von Kreistagssitzungen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 29.05.2024)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- Gruppe DIE LINKE/ DIE PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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29.05.2024
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Sachverhalt
Sachlage:
Bereits im November 2021 haben wir als Gruppe beantragt, dass die Kreisverwaltung für öffentliche Sitzungen wie Ausschüsse oder die Kreistagssitzung ein Konzept für ein Streaming dieser Sitzungen erstellt (siehe 2021/448). Der Antrag "ruht" seitdem - passiert ist nichts. Während immer mehr Städte und Kreise ihre Sitzungen streamen, hängt der Landkreis Lüneburg somit hinterher. Gerade weil auch die Zeiten der Gremien des Kreistages für Arbeitnehmende sehr ungünstig liegen, ist mindestens eine Aufzeichnung sinnvoll, da diese eine zusätzliche Transparenz abseits von Protokollen erzielen kann. Die Stadt Lüneburg hat vorgemacht, wie es funktionieren kann. Hier hatte die Initiative Lüne-Stream das Streaming der Ratssitzungen übernommen (siehe https://luene-stream.de). Unsererseits besteht bereits Kontakt zu Lüne-Stream. Um in dieser Sache endlich die ersten Schritte nach fast 2,5 Jahren zu vollziehen, bitten wir die Verwaltung darum, mit Lüne-Stream Kontakt aufzunehmen und das Live-Streaming öffentlicher Sitzungen zumindest aber der Kreistagssitzungen zeitnah zu ermöglichen. Die Regelungen gemäß §64 NKomVG sind selbstredend zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung vom 15.05.2024:
Das Thema Streaming war beim Landkreis Lüneburg bisher schon Gegenstand verschiedener Anträge, Initiativen und Beratungen. So zuletzt im vergangenen Jahr, wo von der Verwaltung eine Unterlage zur Unterstützung für die Beratungen in den Fraktionen und Gruppen bereitgestellt wurde.
Die Hansestadt Lüneburg hat nunmehr mit dem Streaming ihrer Ratssitzungen begonnen. Zunächst gab es eine Testphase in einer Minimalversion, welche aber nicht den qualitativen Ansprüchen und der Bedeutung einer Ratssitzung entsprach. In der Folge hat die Hansestadt Lüneburg zwei zusätzliche Veranstaltungstechniker eingestellt und zusätzliche Video- und Tontechnik beschafft. Die Ratssitzung am 04.04.2024 war die erste Ratssitzung, an welcher interessierte Bürgerinnen und Bürger den Stream auf dem städtischen YouTube-Kanal live verfolgen konnten. Weiterhin können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Stream im Nachgang nach einer entsprechenden Überarbeitung durch die Veranstaltungstechniker auf dem städtischen YouTube-Kanal abrufen.
Die Veranstaltungstechniker kümmern sich um die technische Vorbereitung der Sitzung, die Aufzeichnung der Sitzungen, die Nachbearbeitung des Ton- und Filmmaterials und die Bereitstellung der Sitzungen in der Mediathek. Ausgehend von einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 09a TVöD fallen hierfür jährliche Kosten von ca. 145.832,42 € (KGSt-Werte 2024) an. Daneben müsste zusätzliche Video- und Tontechnik angeschafft werden, um die hohen Anforderungen an die Film- und Tonaufnahmen gerecht zu werden. Hier kann ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten im fünfstelligen Bereich gerechnet werden.
Grundvoraussetzung für die Einführung des Streamings ist die Anpassung der Hauptsatzung durch einen entsprechenden Kreistagsbeschluss. Für den Beschluss ist abweichend von § 12 Abs. 2 NKomVG eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kreistages erforderlich.
Im Zuge des Live-Streamings werden personenbezogene Daten verarbeitet. Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss insbesondere beachtet werden, dass keine Aufnahmen von Personen gemacht werden, die nicht Mitglieder der Vertretung sind, also zum Beispiel von Zuschauerinnen und Zuschauern. Von diesen muss immer vor Beginn der Bild- und/oder Tonaufnahmen eine Einwilligung eingeholt werden.
Doch auch die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger können verlangen, dass ihre Redebeiträge nicht übertragen werden (§ 64 Abs. 2 Satz 3 NKomVG). Kommunen sollten organisatorische Vorkehrungen treffen, welche die praktische Umsetzung dieses Rechts ermöglichen. Dies könnte etwa ein optisches oder akustisches Signal an den Aufnahmeleiter sein, dass per Knopfdruck durch die Mandatsträger ausgelöst wird oder auch das Heben einer farbigen Karte. Verlangt eine Abgeordnete / ein Abgeordneter, dass die Aufnahme und Übertragung des eigenen Redebeitrages unterbleibt, so hat die Vorsitzende der Vertretung zu gewährleisten, dass diesem Willen Rechnung getragen wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben ebenfalls ein entsprechendes Widerspruchsrecht. Der Landrat ist vom Widerspruchsrecht ausgenommen.
Bei der Einführung des Streamings sind die Datenschutzbeauftragte, der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen zu beteiligen.
Durch das Widerspruchsrecht der Abgeordneten, Verwaltungsmitarbeitenden sowie Zuschauenden ist mit zeitlichen Verzögerungen im Sitzungsablauf zu rechnen. Weiterhin sind höhere Anforderungen an die Sitzungsdisziplin zu richten, da bei Wortmeldungen immer das Rednerpult genutzt werden muss, da hierauf die Kamera ausgerichtet sein wird.
Die Einführung des Streamings würde dafür sorgen, dass höhere Anforderungen an die Gegebenheiten der Sitzungsorte gestellt werden müssten. Grundvoraussetzung ist eine hinreichend leistungsfähige und stabile Internetverbindung. Der Rat der Hansestadt Lüneburg tagt ab dem kommenden Jahr 2025 ausschließlich im Kulturforum Gut Wienebüttel. Auch der Kreistag des Landkreises Lüneburg, welcher in der Vergangenheit auch immer in den Kommunen getagt hat, müsste sich dann auf einen festen Sitzungsort festlegen.
Die ersten Erfahrungswerte der Hansestadt zeigen, dass die Livestreams während der laufenden Ratssitzungen von 350 bis 500 Menschen angeklickt wurden. Die Zahl der dauerhaften Zuschauer lag zwischen 42 und 87 Menschen. Die durchschnittliche Zeit, welche die Zuschauer im Livestream verbracht haben, lag bei ca. 32. Minuten der jeweiligen Gesamtdauer von 4 Stunden und 16 Minuten bzw. 3 Stunden und 20 Minuten. Die Klickzahlen anderer Landkreise liegen unter diesen genannten Zahlen. Dies könnte wahrscheinlich daran liegen, dass die Bürgerinnen und Bürger einen größeren Fokus auf die Räte ihrer Wohnortkommunen haben. Dies zeigt sich auch an den Besucherzahlen in den Kreistagssitzungen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass vor der Einführung des Streamings noch verschiedene rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragestellungen zu beraten sind. Die Einführung des Streamings würde mit nicht unerheblichen zusätzlichen Personal- und Investitionskosten verbunden sein und sollte mit Blick die derzeitige finanzielle Situation des Landkreises Lüneburg gut abgewogen sein.
1. Aktualisierung der Verwaltung vom 29.05.2024:
Die Ausführungen zur grundsätzlichen Regelung des Streamings in der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg sind dahingehend zu konkretisieren, dass das Streaming in Form der „Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen durch Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung“ bereits durch die jetzigen Regelungen zur Medienöffentlichkeit in § 4 der Hauptsatzung eröffnet wird. Sollten weitere Regelungen, Anpassungen oder Konkretisierungen der bisher allgemein gehaltenen Regelungen erforderlich sein, so wäre eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung vorzunehmen. Für diesen Beschluss ist dann eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kreistages erforderlich.
Unabhängig hiervon ist für die grundsätzliche Entscheidung über die tatsächliche Einführung des Streamings beim Landkreis, sowie der damit verbundenen haushaltsrechtlichen und personellen Auswirkungen, ein Mehrheitsbeschluss mit einfacher Mehrheit erforderlich.
Weiterhin hatten die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitaliserung um nochmalige Konkretisierung der haushaltsrechtlichen, personellen und organisatorischen Auswirkungen einer Einführung des Streamings gebeten.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung von folgenden Auswirkungen aus:
1. haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die Verwaltung muss zusätzliche Video- und Tontechnik beschaffen, um die hohen Anforderungen an die Film- und Tonaufnahmen gerecht zu werden. Es wird mit Kosten von ca. 50.000 € gerechnet.
2. personelle Auswirkungen:
Die Verwaltung muss mindestens zwei Veranstaltungstechniker für die technische Vorbereitung der Sitzungen, die Aufzeichnung der Sitzungen, die Nachbearbeitung des Ton- und Filmmaterials und die Bereitstellung der Sitzungen in der Mediathek einstellen. Ausgehend von einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 09a TVöD fallen für zwei Veranstaltungstechniker jährliche Personalkosten in Höhe von 145.832,42 € (KGSt-Werte 2024) an.
3. organisatorische Auswirkungen
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg wird zukünftig nicht mehr an wechselnden Sitzungsorten tagen können und sich für einen festen Sitzungsort entscheiden müssen.
