Beschlussvorlage - 2024/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschlussarbeiten 2023, überplanmäßige Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
|
Beratung
|
|
|
29.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
- im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von 4.006.963 Euro
- für Verlustausgleichszahlungen an die Theater Lüneburg GmbH in Höhe von 520.000 Euro
- für Nachzahlungen an die Verkehrsbetriebe im Bereich des ÖPNV in Höhe von 1.993.264 Euro
- für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 2.900.000 Euro
wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt
Sachverhalt
Sachlage:
Der Jahresabschluss 2023 des Landkreises Lüneburg wird derzeit erstellt. Nach überschlägigen Berechnungen ist ein Jahresfehlbetrag in einstelliger Millionenhöhe zu erwarten. Der Ergebnishaushalt 2023 wies noch einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 18,1 Mio. Euro aus.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind nach § 45 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) in Verbindung mit § 123 Abs. 2 NKomVG auch Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden, die ihren wirtschaftlichen Grund bereits im jeweiligen Haushaltsjahr haben, der aber erst in einem der Folgejahre zu einer Auszahlung führt.
Die Bildung der folgender Rückstellungen kann nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig aus den entsprechenden Budgets erfolgen:
- Abrechnung Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
Mit Schreiben vom 15.04.2024, eingegangen am 30.04.2024, hat die Hansestadt Lüneburg die Abrechnung des Finanzvertrages für das Jahr 2023 vorgelegt. Danach hat der Landkreis aus dem Ergebnishaushalt eine Nachzahlung in Höhe von rd. 11,7 Mio. Euro an die Hansestadt zu leisten. Die Abrechnung wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Weil sich die Nachforderung der Hansestadt auf das Haushaltsjahr 2023 bezieht, ist eine Rückstellung in entsprechender Höhe zu bilden.
Durch die Bildung der Rückstellung werden die Haushaltsansätze des entsprechenden Budgets um rd. 4,0 Mio. Euro überschritten. Dieser Betrag ist im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen.
- Möglicher Verlustausgleich für die Theater Lüneburg GmbH
Bereits in den zurückliegenden Geschäftsjahren wiesen die Jahresabschlüsse der Theater Lüneburg GmbH überwiegend Defizite aus.
In der Spielzeit 2022/23 schloss die Theater Lüneburg GmbH mit einem Fehlbetrag ab. Für das laufende Geschäftsjahr 2022/23 sind bereits Fehlbeträge ersichtlich. Um gegebenenfalls eine Verlustausgleichszahlung leisten zu können, bildet der Landkreis als Mehrheitsgesellschafter der Theater Lüneburg GmbH eine Rückstellung in Höhe von 520.000 Euro (= 74,9 % des dem Haushaltsjahr 2023 zuzurechnenden Defizits). Dieser Prozentsatz entspricht dem Anteil des Landkreises an der Gesellschaft.
Der Rückstellungsbetrag ist im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen.
- Nachzahlungen im Bereich ÖPNV
Im Bereich des ÖPNV sind Nachzahlungen an die Verkehrsbetriebe u. a. aufgrund gestiegener Preise für Dieselkraftstoff und gestiegenener Lohnkosten in Höhe von 2.240.000 Euro zu erwarten. Auch hierfür ist eine Rückstellung zu bilden.
Durch die Bildung der Rückstellung werden die Haushaltsansätze des entsprechenden Budgets um 1.993.264 Euro überschritten. Dieser Betrag ist im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen.
- Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen
Nicht alle notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen für die kreiseigenen Liegenschaften können zeitnah durchgeführt werden. Nach § 45 Abs. 4 KomHKVO ist die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zulässig, wenn die vorgesehenen Maßnahmen zum Abschlusstag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sind. Dies ist bei den nachfolgenden Maßnahmen der Fall:
- Dachsanierung und Dämmung im Schulzentrum Bleckede: 1.000.000 Euro
- Instandsetzung und Ertüchtigung von Wänden und Decken im G3-Trakte des Schulzentrums Bleckede: 600.000 Euro
- Erneuerung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie Sanierung des Prallschutzes in der Bardenhallt der Oberschule Bardowick: 800.000 Euro
- Dachsanierung einschließlich Dämmung und Entwässerung an der Oberschule Adendorf: 500.000 Euro
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage.
Der Gesamtbetrag für die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 2,9 Mio. Euro ist im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen.
Da der Landkreis zur Bildung der Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verpflichtet ist, ist die überplanmäßige Aufwendung zeitlich und sachlich unabweisbar.
Die Deckung der überplanmäßigen Rückstellungen ist durch Haushaltsverbesserungen im Ergebnishaushalt 2023 bei verschiedenen Produkten gewährleistet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
|
| keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
432,1 kB
|
