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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2024/121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2024:

1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass neue Elbfähre, Fähranleger und Hochwasser-Anleger aufeinander abgestimmt fertiggestellt werden?

In der 11. KW findet ein Auftaktgespräch zu den Fähranlegern in Bleckede und Neu Bleckede mit Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der Biosphärenreservat Elbtalaue, der Stadt Bleckede, der Maritimberatung Pape, der MOIN, des SBU und des Landkreises statt. Dabei ist ein Ziel, die erforderlichen baulichen Anpassungen zu erörtern und Zuständigkeiten für deren Umsetzungen festzulegen.

2. Wer koordiniert die Projekte und übernimmt die Kommunikation mit den Beteiligten?

Siehe Beantwortung Frage 1 mit der Ergänzung, dass der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Gesamtkoordination und laufende Kommunikation verantwortlich zeichnet.

3. Gesetzt den Fall, dass es bei der Herrichtung des Fähranlegers und/ oder des Hochwasser- Anlegers zu Verzögerung kommt, kann die neue Elbfähre auch an den bisherigen Anlegern anlegen?

Die neue Fähre wird für die Nutzung der existierenden Anleger konstruiert und gebaut. Dies betrifft sowohl die Breite der Rampen als auch den Befestigungsmechanismus und die Detailgestaltung der Rampenauflage. Hauptdeck und Rampen der Fähre werden so gestaltet (→ negativer Deckssprung), dass ein Aufsetzen von Fahrzeugen mit langem Radstand (Prüffahrzeug: Iveco Crossway, 12m) am Übergang von den Rampen aufs Deck ausgeschlossen wird. Des Weiteren wird hierdurch erreicht, dass die Rampe mit einem kleineren Winkel auf dem Anleger aufliegt, was den Übergang vom Anleger auf die Rampe für Fahrzeuge mit langen Überhängen erleichtert.

4. Gesetzt den Fall, dass die Elbfähre nicht rechtzeitig fertiggestellt wird, kann die "Amt Neuhaus" auch an den neu hergerichteten Fähranleger und/ oder Hochwasser-Anleger anlegen?

Die Schnittstelle Fähre-Anleger bleibt stets identisch. Somit kann sowohl die neue Fähre am existierenden Anleger als auch die Amt Neuhaus an einem neuen Anleger festmachen.

5. Sollten die Fragen 3. und 4. verneinend beantwortet werden, wie stellt die Verwaltung eine Beförderung über die Elbe sicher?

Siehe Beantwortung von Frage 3 und 4. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beförderung über die Elbe sowohl mit der alten als auch der neuen Fähre jederzeit sichergestellt werden kann.  

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.06.2024 - Kreisausschuss

Erweitern

06.06.2024 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

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