Beschlussvorlage - 2005/213
Grunddaten
- Betreff:
-
Produkthaushalt 2006 - Budget 6100 (Fachdienst Umwelt)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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15.11.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Budget 6100 (Fachdienst Umwelt) umfasst folgende 5
Produkte:
- 10.01.10 öffentlich-rechtliche Müll- und
Wertstoffabfuhr
- 10.01.20 Bodenmanagement und Abfallrecht
- 10.01.30 Natur- und Landschaftsschutz
- 10.01.40 Schutz des Grundwassers und der
oberirdischen Gewässer
- 10.01.60 Immissionsschutz.
Die Kosten und Erlöse für das Produkt 10.01.10 werden im
Einzelnen im Rahmen der Kalkulation für das Jahr 2006 dargestellt und dem
Ausschuss vorgelegt. Die im Haushalt eingestellten Ansätze konnten zum
Zeitpunkt der Mittelanmeldungen lediglich grob geschätzt werden, so dass sich
zwar Tendenzen abzeichnen, ein genauer Bericht hierzu jedoch noch nicht möglich
ist.
Im Rahmen der internen Leistungsverrechnung werden im Haushalt
2006 erstmalig die IT-Kosten den einzelnen Produkten und Leistungen zugeordnet.
In der produktbezogenen Darstellung ergeben sich hieraus gegenüber dem Vorjahr
jeweils Verschlechterungen durch einen Anstieg der Geschäftsausgaben.
Die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr können der
Kosten- und Erlösrechnung des Produkthaushaltes entnommen werden. Hierzu wird
in der Sitzung im Einzelnen vorgetragen werden.
Neben den oben bereits erwähnten IT-Kosten, die jedem Produkt
zuzuordnen sind, ergeben sich insbesondere bei den Produkten 10.01.30 und 10.01.40
sowie 10.01.60 wesentliche Änderungen.
Für das Produkt 10.01.30 (Natur- und Landschaftsschutz) wurden
aus den mittelfristigen Entwicklungszielen und Handlungsschwerpunkten drei
Ziele abgeleitet:
- Zur
Steigerung des Wertes von Natur und Landschaft für Erholung und
Freizeitnutzung werden bis zum 31.12.2006 drei Projekte als Bausteine zum
Aufbau eines Biotopverbundes durchgeführt. Hierbei wird ein Großprojekt
mit Fördermitteln Dritter (EU und Land) in Höhe von mindestens 400.000,00
finanziert. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt max. 45.000,00 .
In der Vergangenheit wurde aus der HHSt. 01.1200.5720 eine
Vielzahl von Maßnahmen für Umweltschutz, Natur und Landschaftspflege durchgeführt.
Dem Ausschuss wird jährlich entsprechend vorgetragen. Insbesondere wird versucht,
die Mittel als Co-Finanzierung für förderfähige Projekte einzusetzen. In 2006
besteht einmalig die Gelegenheit, mit EU- und Landesmitteln ein Großprojekt zur
Renaturierung des Barnstedt-Melbecker Baches (FFH-Gebiet) durchzuführen. Die
Förderquote beträgt hierbei 90 % (!), der Eigenanteil lediglich 10 %, was einem
Betrag von 40.000,00 bis 45.000,00 entspricht. Bezüglich der Trägerschaft des
Projektes laufen derzeit Verhandlungen, dass diese vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband
Mittlere und Obere Ilmenau übernommen wird. Neben dem positiven Effekt für
Natur und Landschaft werden auch örtliche mittelständische Unternehmen von
diversen Auftragsvergaben im Rahmen der Projektdurchführung profitieren, so
dass auch eine Wirtschaftsförderung vorliegt. Es handelt sich um das landesweit
größte Projekt in 2006, das durch Landes- und EU-Mittel gefördert wird.
- Abschluss
aller Verordnungsverfahren in den Gebietsteilen A und B des
Biosphärenreservates bis zum 30.06.2006. Bis Mitte 2006 sollen sämtliche
Verordnungsverfahren abgeschlossen sein.
Insgesamt hat die Durchführung der Verfahren drei Jahre in
Anspruch genommen. Durch die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und
der damit verbundenen Zahlung von insgesamt 180.000,00 konnte diese Aufgabe
kostendeckend vom Landkreis Lüneburg durchgeführt werden.
- Als
Maßnahme zum Erhalt und zur Verbesserung von Natur und Landschaft und zur
Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten im Kreisgebiet durch verkürzte
Genehmigungsverfahren sind bis zum 31.12.2008 alle
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Lüneburg zu überarbeiten und neu
auszuweisen.
Folgende Gründe machen eine Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen
im Landkreis dringend erforderlich:
·
44 von 46
Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Landkreis Lüneburg sind teilnichtig,
weil veraltet (Grundlage: Reichsnaturschutzgesetz).
·
In vielen Bereichen ist die Abgrenzung
einerseits ein Hindernis für die Siedlungsentwicklung und gleichzeitig für die
Entwicklung des Schutzgebietes, da es an Pufferzonen mangelt.
·
Jährlich ist eine hohe Zahl von Befreiungsverfahren
durchzuführen (Einzelfallprüfung, Arbeitsaufwand, zeitliche Verzögerung und
Kosten für Antragsteller).
·
Neben dem erheblichen Personalaufwand, der
mittelfristig deutlich reduziert werden soll, kommt es zu Verfahrensverzögerungen
zwischen 4 und 6 Monaten aufgrund von Befreiungsverfahren, was zu erheblichen
Konflikten mit Landwirten, Landvolk, Landwirtschaftskammer, Planern,
Investoren, Gemeinden, Samtgemeinden und Naturschutzverbänden führt.
·
In der zweiten Jahreshälfte 2004 wurden
beispielsweise über 20 Befreiungsverfahren durchgeführt, durch die
Neuausweisung soll die Anzahl auf ca. 5 pro Jahr reduziert werden.
Ziel 1 soll durch eine einmalige Aufstockung der Sachkosten um
35.000,00 (Rest wird im Budget durch Einsparungen erwirtschaftet) erreicht
werden.
Ziel 2 ist kostenneutral.
Ziel 3 kann nur durch eine Aufstockung der personellen
Kapazitäten erreicht werden. Die personelle Aufstockung wird gleichzeitig dazu
genutzt, weitere neue Aufgaben im Fachdienst zu integrieren.
Folgende Aufgaben werden im Team Naturschutz zusätzlich
übernommen und führen zu einer entsprechenden Stellenmehrung:
1.
Aufgaben nach dem NWaldLG (Übernahme von
Fachdienst 41, um dort freie Kapazitäten für die Übernahme neuer Aufgaben zu
schaffen);
2.
Übernahme von Landesaufgaben von der
früheren Bezirksregierung seit 01.01.2005 (Zuständigkeit für
Naturschutzgebiete, Artenschutz);
3.
Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete
bis zum 31.12.2008;
4.
Besetzung des Themas Erneuerbare
Energien.
Im Produkt 10.01.40 (Schutz des Grundwassers und der
oberirdischen Gewässer) wird zum 01.03.2006 eine halbe Stelle aufgrund
personeller Veränderungen eingespart, wodurch eine Reduzierung der
Personalkosten eintritt.
Im Produkt 10.01.60 (Immissionsschutz) sind die Personalkosten
im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies ist nicht durch einen personellen
Zuwachs im Fachdienst, sondern durch die Umverteilung von personellen
Kapazitäten innerhalb des Fachdienstbudgets aufgrund des gestiegenen
Personalbedarfs im Bereich Immissionsschutz notwendig gewesen. Der
Personalkostenansatz im Budget ändert sich hierdurch insgesamt nicht.
