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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2006 im Budget 6100 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Budget 6100 (Fachdienst Umwelt) umfasst folgende 5 Produkte:

 

  1. 10.01.10            öffentlich-rechtliche Müll- und Wertstoffabfuhr
  2. 10.01.20            Bodenmanagement und Abfallrecht
  3. 10.01.30            Natur- und Landschaftsschutz
  4. 10.01.40            Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer
  5. 10.01.60            Immissionsschutz.

 

Die Kosten und Erlöse für das Produkt 10.01.10 werden im Einzelnen im Rahmen der Kalkulation für das Jahr 2006 dargestellt und dem Ausschuss vorgelegt. Die im Haushalt eingestellten Ansätze konnten zum Zeitpunkt der Mittelanmeldungen lediglich grob geschätzt werden, so dass sich zwar Tendenzen abzeichnen, ein genauer Bericht hierzu jedoch noch nicht möglich ist.

 

Im Rahmen der internen Leistungsverrechnung werden im Haushalt 2006 erstmalig die IT-Kosten den einzelnen Produkten und Leistungen zugeordnet. In der produktbezogenen Darstellung ergeben sich hieraus gegenüber dem Vorjahr jeweils Verschlechterungen durch einen Anstieg der Geschäftsausgaben.

 

Die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr können der Kosten- und Erlösrechnung des Produkthaushaltes entnommen werden. Hierzu wird in der Sitzung im Einzelnen vorgetragen werden.

 

Neben den oben bereits erwähnten IT-Kosten, die jedem Produkt zuzuordnen sind, ergeben sich insbesondere bei den Produkten 10.01.30 und 10.01.40 sowie 10.01.60 wesentliche Änderungen.

 

Für das Produkt 10.01.30 (Natur- und Landschaftsschutz) wurden aus den mittelfristigen Entwicklungszielen und Handlungsschwerpunkten drei Ziele abgeleitet:

 

  1. Zur Steigerung des Wertes von Natur und Landschaft für Erholung und Freizeitnutzung werden bis zum 31.12.2006 drei Projekte als Bausteine zum Aufbau eines Biotopverbundes durchgeführt. Hierbei wird ein Großprojekt mit Fördermitteln Dritter (EU und Land) in Höhe von mindestens 400.000,00 € finanziert. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt max. 45.000,00 €.

In der Vergangenheit wurde aus der HHSt. 01.1200.5720 eine Vielzahl von Maßnahmen für Umweltschutz, Natur und Landschaftspflege durchgeführt. Dem Ausschuss wird jährlich entsprechend vorgetragen. Insbesondere wird versucht, die Mittel als Co-Finanzierung für förderfähige Projekte einzusetzen. In 2006 besteht einmalig die Gelegenheit, mit EU- und Landesmitteln ein Großprojekt zur Renaturierung des Barnstedt-Melbecker Baches (FFH-Gebiet) durchzuführen. Die Förderquote beträgt hierbei 90 % (!), der Eigenanteil lediglich 10 %, was einem Betrag von 40.000,00 bis 45.000,00 € entspricht. Bezüglich der Trägerschaft des Projektes laufen derzeit Verhandlungen, dass diese vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband „Mittlere und Obere Ilmenau“ übernommen wird. Neben dem positiven Effekt für Natur und Landschaft werden auch örtliche mittelständische Unternehmen von diversen Auftragsvergaben im Rahmen der Projektdurchführung profitieren, so dass auch eine Wirtschaftsförderung vorliegt. Es handelt sich um das landesweit größte Projekt in 2006, das durch Landes- und EU-Mittel gefördert wird.

 

  1. Abschluss aller Verordnungsverfahren in den Gebietsteilen A und B des Biosphärenreservates bis zum 30.06.2006. Bis Mitte 2006 sollen sämtliche Verordnungsverfahren abgeschlossen sein.

 

Insgesamt hat die Durchführung der Verfahren drei Jahre in Anspruch genommen. Durch die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und der damit verbundenen Zahlung von insgesamt 180.000,00 € konnte diese Aufgabe kostendeckend vom Landkreis Lüneburg durchgeführt werden.

 

  1. Als Maßnahme zum Erhalt und zur Verbesserung von Natur und Landschaft und zur Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten im Kreisgebiet durch verkürzte Genehmigungsverfahren sind bis zum 31.12.2008 alle Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Lüneburg zu überarbeiten und neu auszuweisen.

Folgende Gründe machen eine Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Landkreis dringend erforderlich:

·        44 von 46 Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Landkreis Lüneburg sind teilnichtig, weil veraltet (Grundlage: Reichsnaturschutzgesetz).

·        In vielen Bereichen ist die Abgrenzung einerseits ein Hindernis für die Siedlungsentwicklung und gleichzeitig für die Entwicklung des Schutzgebietes, da es an Pufferzonen mangelt.

·        Jährlich ist eine hohe Zahl von Befreiungsverfahren durchzuführen (Einzelfallprüfung, Arbeitsaufwand, zeitliche Verzögerung und Kosten für Antragsteller).

·        Neben dem erheblichen Personalaufwand, der mittelfristig deutlich reduziert werden soll, kommt es zu Verfahrensverzögerungen zwischen 4 und 6 Monaten aufgrund von Befreiungsverfahren, was zu erheblichen Konflikten mit Landwirten, Landvolk, Landwirtschaftskammer, Planern, Investoren, Gemeinden, Samtgemeinden und Naturschutzverbänden führt.

·        In der zweiten Jahreshälfte 2004 wurden beispielsweise über 20 Befreiungsverfahren durchgeführt, durch die Neuausweisung soll die Anzahl auf ca. 5 pro Jahr reduziert werden.

 

Ziel 1 soll durch eine einmalige Aufstockung der Sachkosten um 35.000,00 € (Rest wird im Budget durch Einsparungen erwirtschaftet) erreicht werden.

Ziel 2 ist kostenneutral.

Ziel 3 kann nur durch eine Aufstockung der personellen Kapazitäten erreicht werden. Die personelle Aufstockung wird gleichzeitig dazu genutzt, weitere neue Aufgaben im Fachdienst zu integrieren.

Folgende Aufgaben werden im Team Naturschutz zusätzlich übernommen und führen zu einer entsprechenden Stellenmehrung:

1.       Aufgaben nach dem NWaldLG (Übernahme von Fachdienst 41, um dort freie Kapazitäten für die Übernahme neuer Aufgaben zu schaffen);

2.       Übernahme von Landesaufgaben von der früheren Bezirksregierung seit 01.01.2005 (Zuständigkeit für Naturschutzgebiete, Artenschutz);

3.       Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete bis zum 31.12.2008;

4.       Besetzung des Themas „Erneuerbare Energien“.

 

Im Produkt 10.01.40 (Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer) wird zum 01.03.2006 eine halbe Stelle aufgrund personeller Veränderungen eingespart, wodurch eine Reduzierung der Personalkosten eintritt.

 

Im Produkt 10.01.60 (Immissionsschutz) sind die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies ist nicht durch einen personellen Zuwachs im Fachdienst, sondern durch die Umverteilung von personellen Kapazitäten innerhalb des Fachdienstbudgets aufgrund des gestiegenen Personalbedarfs im Bereich Immissionsschutz notwendig gewesen. Der Personalkostenansatz im Budget ändert sich hierdurch insgesamt nicht.

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Beschlüsse

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15.11.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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