Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2024/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des Kreistagsabgeordneten Martin Gödecke (FDP/ Unabhängige) vom 28.05.2024 zum Thema "Rückschnitt im Elbdeichvorland" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 30.05.2024)
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung
- Verantwortlich:
- Gödecke, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag
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nur zur Information - keine Beratung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Sachlage:
Gibt es mit der Biosphärenverwaltung nun endlich Vereinbarungen um im Herbst mit dem
Rückschnitt von Bewuchs im Deichvorland zu beginnen, wie es letztes Jahr geplant war?
Und ist eine nachträgliche Beweidung gesichert.
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.05.2024:
Der Auenstrukturplan ist inzwischen in Kraft getreten.
Die Verwaltung hat mit dem Umweltministerium die notwendigen Absprachen getroffen, wie grundsätzlich die Umsetzung erfolgen soll. Hierfür ist u.a. eine Befreiung von den Verboten des NElbtBRG ("Biosphärenreservatsgesetz") einschließlich einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für die konkrete Fläche zu erteilen. Einen entsprechenden Antrag hat der Landkreis für einen Bereich bei der Biosphärenreservatsverwaltung beantragt. Hierfür muss eine Verträglichkeitsstudie erstellt werden, die der NLWKN beauftragt hatte. Das wurde inzwischen gestoppt.
Im Rahmen der letzten Deichkonferenz wurde Umweltminister Meyer gefragt, wie es mit der Umsetzung des Auenstrukturplans weitergehen soll. Dieser teilte mit, dass es rechtliche Unsicherheiten gäbe, die zu klären seien. Der Auenstrukturplan ist weiterhin gültig, die Verwaltung hat aber zum jetzigen Zeitpunkt Zweifel, dass die Umsetzung derzeit vom Land weiter verfolgt wird.
Eine offizielle Verlautbarung dazu steht seitens des Ministers aus, obwohl die Verwaltung diese bereits mehrfach eingefordert hat.
Mit der Durchführung von Rückschnittmaßnahmen in der kommenden Schnittsaison rechnet die Verwaltung daher nicht.
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