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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2024/151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:
 

Gibt es mit der Biosphärenverwaltung  nun endlich Vereinbarungen um im Herbst mit dem

ckschnitt von Bewuchs im Deichvorland  zu beginnen, wie es letztes Jahr geplant war?
 

Und ist eine nachträgliche Beweidung gesichert.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 30.05.2024:

Der Auenstrukturplan ist inzwischen in Kraft getreten.

 

Die Verwaltung hat mit dem Umweltministerium die notwendigen Absprachen getroffen, wie grundsätzlich die Umsetzung erfolgen soll. Hierfür ist u.a. eine Befreiung von den Verboten des NElbtBRG ("Biosphärenreservatsgesetz") einschließlich einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für die konkrete Fläche zu erteilen. Einen entsprechenden Antrag hat der Landkreis für einen Bereich bei der Biosphärenreservatsverwaltung beantragt. Hierfür muss eine Verträglichkeitsstudie erstellt werden, die der NLWKN beauftragt hatte. Das wurde inzwischen gestoppt.

 

 Im Rahmen der letzten Deichkonferenz wurde Umweltminister Meyer gefragt, wie es mit der Umsetzung des Auenstrukturplans weitergehen soll. Dieser teilte mit, dass es rechtliche Unsicherheiten gäbe, die zu klären seien. Der Auenstrukturplan ist weiterhin gültig, die Verwaltung hat aber zum jetzigen Zeitpunkt Zweifel, dass die Umsetzung derzeit vom Land weiter verfolgt wird.

 

Eine offizielle Verlautbarung dazu steht seitens des Ministers aus, obwohl die Verwaltung diese bereits mehrfach eingefordert hat.

 

Mit der Durchführung von Rückschnittmaßnahmen in der kommenden Schnittsaison rechnet die Verwaltung daher nicht.

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06.06.2024 - Kreistag - abgelehnt

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