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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 1 des Reit- und Fahrverein Brietlingen über 10.000,-€ entspricht den Kriterien der Sportförderrichtlinie und wird bewilligt.

 

Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 2 des Thomasburger Sportvereins über 1.384,95 € entspricht den Kriterien der Sportförderrichtlinie und wird bewilligt.

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

r das Haushaltsjahr 2024 stehen noch 76.893,-€ an freien Haushaltsmitteln aus dem Strukturentwicklungsfond für die Sportförderung zur Verfügung.

 

Im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 12. Juni 2024 werden die förderfähigen Anträge vorgestellt und beraten.

 

  1. Antrag des Reit- und Fahrvereins Brietlingen auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,-€r die Sanierung des Außenreit- und Voltigierplatzes. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,-€ zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
  2. Antrag des Thomasburger Sportverein von 1949 e.V. auf einen Kreiszuschuss ich Höhe von 1.384,95 €r die Umrüstung der Flutlichtanlage des A-Platzes auf LED. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 1.384,95 € zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

11.384,95 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

x

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Antrag 1: Die Sanierung des Platzes hat keine positiven Klimawirkungen in der Nutzung, das Bauvorhaben selbst ist energieaufwändig, so dass der Antrag negative Auswirkungen.

Antrag 2: Die Umrüstung des Flutlichts auf LED hat in der Nutzungsphase positive Klimawirkung, auch wenn die Maßnahme an sich sowie die Produktion der Materialien Energie kostet. Damit hat die Maßnahme positive Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2024 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2024 - Kreisausschuss

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