Antrag an den Kreistag - 2024/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.05.2024 zum Thema "(Live)stream und Aufzeichnung der Kreistagssitzungen ab Wahlperiode 11/2026 - 10/2031"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Die Aufzeichnung von Kreistagsabgeordneten und ihren Wortbeiträgen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die jede/r selbst entscheiden sollte. Wir halten es für nicht angemessen, dieses für die künftigen Kreistagssitzungen/Kreistagsabgeordneten der neuen Wahlperiode zu beschließen. Auch wenn jede/r das Recht hat zu widersprechen, so würden wir damit dennoch eine Empfehlung „für andere“ abgeben.
In der heutigen Zeit sind erschreckenderweise Angriffe auf Politikerinnen und Politiker, auch auf kommunaler Ebene, keine Seltenheit mehr. Ein Streaming von Sitzungen sowie insbesondere auch deren Aufzeichnungen machen es bei den heutigen technischen Möglichkeiten (u.a. KI) leicht, diese Aufzeichnungen zusammenzuschneiden oder zu verändern, so dass ein irreführender, den Beitrag in der Aussage nicht korrekt wiedergebender Ausschnitt entsteht, der missbräuchlich und diffamierend verwendet werden kann. In der heutigen Welt der sozialen Medien verbreitet sich so etwas rasend schnell.
Bei Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern handelt es sich um Ehrenamtliche, die auf dieser Ebene kaum geschützt sind. Bedenken muss man dabei auch, dass hier auch Familienmitglieder, insbesondere auch Kinder, von diesen Diffamierungen betroffen sein können, was gerade Jüngeren das Ehrenamt in der Kommunalpolitik nicht erleichtert. Auch befürchtet vielleicht der/die eine oder andere Nachteile im Beruf, wenn diffamierende und der Person schadende Videos im Umlauf sind.
Ferner tagt der Kreistag bewusst an verschiedenen Orten im Landkreis. Dieses wäre bei der Entscheidung für ein Streaming nicht mehr möglich; man müsste sich aufgrund der technischen Ausstattung auf einen Sitzungsort festlegen. Ob das gewollt ist, sollten auch die künftigen Kreistagsabgeordneten entscheiden.
Bei der der Gruppe Die Linke/Die Partei vorgeschlagenen Entscheidung für ein Streaming bereits ab 2025 stehen für uns die jährlichen Kosten, gerade im Hinblick auf die Haushaltslage des Landkreises, in keinem Verhältnis. Orientiert man sich z.B. am Aufwand der Hansestadt Lüneburg für das Streaming sind zwei Techniker, ggf. sogar eine Urlaubs-Krankheitsvertretung, erforderlich. Ferner kommen nicht unerhebliche Kosten für die technische Erstausstattung sowie für laufende technische Erfordernisse hinzu, so dass man mit ca. 150.000,-- bis 200.000,- Euro jährlichen Kosten rechnen muss.
Bei der derzeitigen Haushaltslage sind wir gezwungen, alle auch noch im Verhältnis so geringen Ausgaben, auch Förderungen und Unterstützungen, vor Beschlussfassung genau zu prüfen, insbesondere dauerhafte und wiederkehrende Aufwendungen. Einen Betrag in der für ein Streaming erforderlichen Höhe aufzuwenden, ist dabei für uns in der Verhältnismäßigkeit nicht angemessen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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213,8 kB
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