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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2023, dem Lagebericht und der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Übernahme des Bilanzverlustes in Höhe von 36.134,73 € als Verlustvortrag in das laufende Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

 

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der BuK werden zudem angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen. 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Zu 1.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der BuK für das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.134,73 €.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB hat den Jahresabschluss 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der ausgewiesene Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2023 beträgt 537.854,99 €.

 

Der Prüfungsbericht vom 04.06.2024 enthält einen Hinweis auf die von der Geschäftsführung dargestellten Sachverhalte im Lagebericht zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Tatsachen gem. § 321 Abs.1 S.3 HGB. Seite 3 des Prüfberichtes sind folgende Hinweise zu entnehmen:

-          Die Liquidität auf Basis des Wirtschaftsplans 2024 bleibt weiterhin kritisch und zeigt einen drohenden Engpass in den Sommermonaten Juni bis September,

-          Der Fortbestand der Gesellschaft (going-concern) über den 31.12.2024 hinaus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht so stark gefährdet wie 2023,

-          Bei Nichterreichung der optimistisch geplanten Umsatzziele oder erhöhten Kosten aufgrund außerplanmäßiger Investitionen oder erhöhtem Personalaufwand kann ein finanzieller Engpass entstehen,

-          Der Fortbestand der Gesellschaft bleibt vor diesem Hintergrund eine Herausforderung, für die Lösungen gefunden werden müssen.

 

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu genehmigen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen sowie den Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.134,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu 2.

r die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2024 der BuK ist ein Abschlussprüfer zu bestellen.

 

Die BuK arbeitet seit der Abschlussprüfung für das Jahr 2021 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB zusammen. Die Gesellschaft soll auf Vorschlag der Geschäftsführung der BuK auch mit der Abschlussprüfung 2024 beauftragt werden. Nach den für die BuK geltenden Beteiligungsrichtlinien muss die Abschlussprüfergesellschaft erst nach einem Zeitraum von fünf Jahren gewechselt werden, sodass in diesem Fall eine Wiederbestellung zulässig ist.

 

Der Aufsichtsrat der BuK hat der Bestellung des Abschlussprüfers per Umlaufbeschluss zugestimmt und der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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