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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der GfA Lüneburg gkAöR durch den Verwaltungsrat einschließlich der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung wird zugestimmt.

Der Entlastung des Vorstands der GfA Lüneburg gkAöR durch den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der GfA Lüneburg gkAöR für das Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.270.316,48 € (Vorjahr: 3.868.851,82 €) aus. Damit wird das Planergebnis 2023 um rd. 3,5 Mio. € übertroffen. Das Jahresergebnis teilt sich in einen Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 4.121.756,54 € und in einem Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 148.559,94 € auf.

Die positiven Planabweichungen im Betrieb gewerblicher Art sind auf die nach wie vor hohe Mengenabnahme bei den mineralischen Baurestmassen in Verbindung mit Preissteigerungen zurückzuführen. Zum positiven Ergebnis im Hoheitsbereich haben im Wesentlichen geringere Kosten für die Verwertung des Sperrmülls, höhere Erlöse aus den gestiegenen Veranlagungen in beiden Entsorgungsgebieten Landkreis und Hansestadt Lüneburg sowie Auflösungserträge auf vorher gebildeten Rückstellungen für Gebührenüberschüsse beigetragen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Siemer und Partner, Bremen, hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die ordnungsgemäße Buchführung geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Feststellungsvermerk vom 18.07.2024 nicht getroffen.

Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in der Sitzung am 13.08.2024 den Jahresabschluss 2023, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 55.955.666,52 €, der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.270.316,48 € sowie dem Anhang festgestellt. Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass der Jahresüberschuss 2023 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art als Rücklage für die Rekultivierung der Deponie eingestellt werden soll und der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 2.051.814,32 € verrechnet und in Gesamthöhe von 2.200.374,26 € in das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen wird.

Der Verwaltungsrat hat zudem beschlossen, dem Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Entscheidung der Zustimmung des Kreistages. Dieser hat seine Entscheidungsbefugnis mit Beschluss vom 07.05.2012 auf den Kreisausschuss übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

                      keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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