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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Kreistages wird folgende Person als Wahlbevollmächtigte oder Wahlbevollmächtigter gewählt:

Ralf Gros (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Als Vertreterin oder Vertreter wird folgende Person gewählt:

Ingrid Dziuba-Busch (CDU)

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aktualisierung der Verwaltung vom 17.09.2024:

Der Beschlussvorschlag wurde um den benannten politischen Vertreter ergänzt.

 

 

Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2025 ab.

Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.

 

Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Lüneburg gewählt.

 

Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 NJG zu wählen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte oder einen Wahlbevollmächtigten und eine Vertreterin oder einen Vertreter zu wählen. Diese können Mitglieder des Kreistages sein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2024 - Kreisausschuss

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19.09.2024 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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