Beschlussvorlage - 2005/264
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses fürW.LG Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Paschen, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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17.11.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Das NIW Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung
hat in den Jahren 1999 und 2000 für den Landkreis Lüneburg das Regionale
Entwicklungskonzept sowie Handlungsempfehlungen zur Neuorientierung der
Wirtschaftsförderung erarbeitet. Darauf aufbauend wurde die Wirtschafts-Förderungs-GmbH
neu strukturiert. Um die Sparkasse Lüneburg in die Finanzierung der W.LG
einzubinden, haben Stadt und Landkreis Lüneburg ihre GmbH-Anteile an der
Sparkasse verkauft. Gleichzeitig haben sich Stadt und Landkreis vertraglich
verpflichtet, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 250.000 zu zahlen. Die
Sparkasse bringt ihren Anteil in gleicher Höhe über einen Verlustausgleich ein.
Diese Zuschussbeträge wurden nur im ersten Jahr in voller Höhe
angefordert. Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung reduzierten sich die
Betriebskostenzuschüsse bis auf jeweils 200.000 im Jahr.
Seit Dezember 2004 sind Stadt, Landkreis und Sparkasse Lüneburg
an der Süderelbe AG beteiligt. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sollen
aus dem Budget der Wirtschaftsförderung gezahlt werden. Stadt und Landkreis
Lüneburg zahlen jeweils 40.000 und die Sparkasse 150.000 im Jahr. Darüber
hinaus zahlt die W.LG rd. 100.000 aus ihren Mitteln an die Lüneburg Marketing
GmbH für touristische Werbeaktivitäten.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Wirtschaftsförderung wie
vom NIW empfohlen nicht zu leisten. Deshalb hat die Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft vorgeschlagen, dass die
Finanzierungspartner jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000 für die
W.LG einplanen. Insofern würde sich der Zuschuss des Landkreis Lüneburg auf
220.000 belaufen. Damit bleiben die Zuwendungen noch unterhalb des
vertraglich zugesicherten Betrages.
