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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Vertrag zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg über den Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg wird bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Kostenerstattung für den Landkreis Lüneburg beträgt 100.450 €.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

In Lüneburg bestand ein mit dem örtlichen Pflegestützpunkt verbundenen Seniorenservicebüro in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Grundlage für dieses Seniorenservicebüro war eine befristete Förderrichtlinie des Landes. Diese lief am 31. Dezember 2013 aus. Sowohl der örtliche Pflegestützpunkt als auch das Seniorenservicebüro stehen auch Bewohnern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.

Der Landkreis Lüneburg hat bis dahin keine eigenen Mittel zur Unterstützung des Seniorenservicebüros bzw. des örtlichen Pflegestützpunktes aufgewandt.

Sodann hat das Land das Konzept "Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen" für die Arbeit derartiger Einrichtungen veröffentlicht.

Der Senioren - und Pflegestützpunkt in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg ist entstanden.

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 €hrlich. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung zunächst für die Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen. Auf der Grundlage der Evaluation der weiteren Entwicklung des Senioren- und Pflegestützpunkts zum 31. Dezember 2017 verhandeln Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis spätestens zum 30. September 2018 über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung und deren Konditionen ab 1. Januar 2019.

Der Beratungsumfang hat auch in 2018 noch zugenommen. Daher stellte sich bei den Verhandlungen die Frage, ob nicht das Beratungspersonal aufgestockt werden sollten. In die Kalkulation der Kosten für 2020 flossen die Auswirkung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung und die Aufnahme für eine Servicekraft (1/2 Vollzeitstelle), die bisher über das Stift finanziert wurde, ein. Der Kostenanteil für den Landkreis Lüneburg beträgt somit seit 2020 100.450€hrlich.

Die Verhandlungen über eine vertragliche Vereinbarung über einen Zeitraum von fünf Jahren dauern noch immer an, so dass der Vertrag nochmals für ein weiteres Jahr für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 verlängert werden soll. Haushaltsmittel stehen im genannten Umfange im Haushalt 2024 zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

100.450,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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