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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Den Änderungen an der Richtlinie zur Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg wird zugestimmt.

Weiche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung wie Werbeaktionen, pädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen werden zukünftig nachrangig gefördert und sollen einen Anteil von 10% der insgesamt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschreiten sowie im Einzelfall nicht mehr als 8.000 EUR umfassen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2024/128 wird Bezug genommen.

Am 17.06.2024 hat der Kreisausschuss im Zusammenhang mit der Diskussion der Anträge aus dem ersten Halbjahr 2024 eine Anpassung und Konkretisierung der Richtlinie beschlossen.

 

Weiche Maßnahmen der Radverkehrsförderungen sollen danach zukünftig nachrangig gefördert werden.

 

Es wird daher von der Verwaltung konkret vorgeschlagen, weiche Maßnahmen der Radverkehrsförderung wie Werbeaktionen, pädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen nachrangig zu fördern. Sie sollen einen Anteil von 10% der insgesamt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschreiten. Außerdem sollen diese Maßnahmen im Einzelfall nicht mehr als 8.000 EUR umfassen. 

 

Die Änderungen wurden im Richtlinientext eingearbeitet und mit der Verwaltungsleitung abgestimmt. Sie sind zur besseren Lesbarkeit im Richtlinientext farblich markiert worden. Die Richtlinie ist darüber hinaus unverändert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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