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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2024/326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2025 des SBU wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU) ist für das Wirtschaftsjahr 2025 ein

Wirtschaftsplan aufzustellen.

Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.

Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:

Die Summen der Erlöse und Aufwendungen für 2025 betragen jeweils 9.695.400€.

Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.463.000€ verringert sich gegenüber dem Vorjahr

(8.537.000€) um 74.000€.

Von der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und Tilgung für das Innere Darlehen sowie die

Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, IT-Service u.s.w.) in einer

Gesamtsumme in Höhe von rd. 2.160.300€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2024: rd.

2.226.300€), also rd. 66.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen (-74.000€)

bzw. Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale (+8.000€).

Vermögensplan:

Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die

Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck:

Betriebs-und Geschäftsausstattung:

Nachdem im Wirtschaftsjahr 2024 im Wesentlichen die Beschaffungen von 5 Kolonnenfahrzeugen sowie die Übernahme des im Mietkauf erworbenen Baggers anstand, stehen im Wirtschaftsjahr 2025 die Beschaffungen von 7 Streuautomaten und einem Anhängerfahrgestell an.

Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 340.000€ (Vorjahr: 393.000€).

Straßenbau:

Insgesamt sind 5.945.000€ für Infrastrukturmaßnahmen (inkl. Planungskosten Elbbrücke in Höhe von

100.000€) sowie Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 2.809.000€ durch Landesmittel nach dem

NGVFG refinanziert. Der Eigenanteil des SBU für diese Infrastrukturmaßnahmen beträgt 2.691.000€.

Der Landkreis Lüneburg gewährte im Jahr 2024 einen Investitionszuschuss für die Planungsleistungen der Elbbrücke in Höhe von 900.000€, die nach Ende des Wirtschaftsjahres 2024 voraussichtlich noch nicht in Gänze verbraucht sein werden.

Die geplanten Radwegbaumaßnahmen entsprechen der Prioritätenliste des Radverkehrskonzeptes und

sind dementsprechend nach der Richtlinie „Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg“

förderfähig.

Um einen ausgeglichenen Vermögensplan aufstellen zu können, ist es erforderlich, eine Entnahme aus

der Erneuerungsrücklage in Höhe von 1.991.400€ zu veranschlagen. Dies ist jedoch nur möglich, da die Baumaßnahmen K 26, Ausbau der OD Köstorf und Radwegneubau K 28 – L221 (Nutzfelder Kreisel) nicht im Wirtschaftsjahr 2024 realisiert werden konnten, sondern in das Jahr 2025 verschoben werden mussten. Wie bereits in den Vorjahren ausgeführt, werden die Einnahmen aus

Abschreibungen sowie der Veräußerung von Sachvermögen hierfür nicht ausreichen, da die

oben erwähnten Tilgungsleistungen davon ebenfalls abzuziehen sind.

Eine derartige Entnahme aus der Erneuerungsrücklage wird im Wirtschaftsjahr 2026 nicht mehr möglich sein, da dort nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden.

Um weiterhin notwendige Baumaßnahmen realisieren zu können, hat der Landkreis signalisiert, ab dem Wirtschaftsjahr 2026 die fehlenden Finanzierungsanteile durch Investitionszuschüsse bereitzustellen (siehe auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2028).

Der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass der Bereich Unterhaltung und Instandsetzung erheblich gekürzt werden musste, um einen ausgeglichenen Plan aufstellen zu können. Diese Kürzung konnte jedoch nur zu Lasten des Bereichs Unterhaltung und Instandsetzung erfolgen, da bei anderen Kostenstellen keine oder nur eine sehr begrenzte variable Kostenplanung möglich ist.

Diese Kürzung hätte jedoch zur Folge, dass der dringend notwendige Substanzerhalt der Kreisstraßen, Brücken und Radwege nicht mehr gewährleistet wäre und es mittelfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf käme.

Aus hiesiger Sicht erscheint daher eine deutlich höhere Zuweisung des Landkreises ab dem Jahr 2026 unumgänglich.

Stellenplan:

Im Rahmen einer Stellenbewertung ist eine Ing.-Stelle rückwirkend zum 01.04.2023 von E 10 auf E 11 angehoben worden.

.

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen.

 

1.Aktualisierung vom 26.11.2024:

Im Vermögensplan 2025 und in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028 Teil B, ist der Ansatz jeweils unter lfd. Nr. 3 „Einnahmen aus der Veräußerung von Sachvermögen“ von 10.000€ auf 50.000€ erhöht worden. Diese Änderung ist vorgenommen worden, da sich ein für dieses Wirtschaftsjahr geplanter Verkauf von 5 Kolonnenfahrzeugen in das Jahr 2025 verschiebt. Aufgrund dieser Änderung ist der Ansatz unter lfd. Nr. 1 „Entnahme aus Rücklagen“ jeweils um 40.000€ auf 1.951.400€ reduziert worden.

2. Aktualisierung vom 03.12.2024:

Durch eine fehlerhafte Verlinkung im Wirtschaftsplan-Dokument ist die Summenübertragung zwischen dem Planansatz bei Ziff. 3 - Auflösung von Sonderposten in den Erläuterungen zum Erfolgsplan und der entsprechenden Ziff. 3 im Erfolgsplan nicht korrekt erfolgt. Das hatte wiederum Auswirkungen auf die Einnahmeposition im Vermögensplan (Ziff 8 - Einnahmen aus Abschreibungen).

Dieser Wert ergibt sich aus der Differenz der Abschreibungen abzüglich der Sonderposten. Im Ergebnis beläuft sich der korrekte Wert bei der Auflösung der Sonderposten auf 1.126.000,-€. Die Differenz aus dem gesamten Abschreibungsbetrag (3.938.700,-€) abzüglich Auflösung der Sonderposten (1.126.000,-€) beträgt mithin 2.812.700,-€. Dieser Ansatz ist nun unter Ziff. 8 im Vermögensplan als Einnahme (sogenannte verdiente Abschreibungen) korrekt veranschlagt worden. Um den Vermögensplan auch weiterhin ausgleichen zu können, ist die Entnahme aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Erneuerungsrücklage entsprechend um 69.900,- € erhöht worden.
Die erforderlichen Anpassungen haben keine Auswirkungen auf die übrigen Einnahme- und Ausgabepositionen.

Um die Anpassungen besser nachvollziehen zu können, sind die entsprechenden Positionen n der 2. Aktualisierung des Wirtschaftsplans farbig (violett) hervorgehoben worden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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