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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2024/339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Im Zeitraum 17. Dezember 2024 bis 05. Januar 2025 wird ein Schienenersatzverkehr für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zwischen den Bahnhöfen Lüne-burg und Uelzen eingerichtet. Dieser Ersatzverkehr soll in einem angemessenen Takt verkehren und die Bedürfnisse der betroffenen Nutzergruppen berücksichtigen.
Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Finanzierung vorerst aus eigenen Mitteln und fordert die Kosten anschließend von der Deutschen Bahn zurück.
 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Derzeit saniert die DB InfraGo die Fahrstühle am Lüneburger Bahnhof. Als Ersatz bietet die Deutsche Bahn einen Shuttleservice an. Ein offener Brief des Beirats für Menschen mit Behinderung, des Seniorenbeirats und lokaler Abgeordneter macht jedoch deutlich, dass dieses Angebot erhebliche Mängel aufweist.

Die wesentlichen Kritikpunkte sind:
    Anmeldepflicht: Das Shuttle muss mindestens 48 Stunden vor Fahrtantritt beim Mobilitätsservice-Zentrum (MSZ) angemeldet werden. Dies ist für vie-le Fahrgäste nicht praktikabel und führt zu erheblichen Einschränkungen.
    Begrenzte Kapazität: Das Shuttle erlaubt nur eine Begleitperson. Bei Reisen mit mehr als zwei Personen (z. B. ein Elternteil mit zwei Kindern) entste-hen Umwege, etwa über Winsen/Luhe (mindestens 60 Minuten zusätzliche Reisezeit) oder Hamburg-Harburg (mindestens 69 Minuten zusätzliche Rei-sezeit).
    Einschränkungen bei der Nutzung: Das Angebot der Deutschen Bahn richtet sich an einen sehr kleinen Kreis von Berechtigten. Menschen mit Rollatoren, Reisende mit Kinderwagen oder Personen mit Sehbehinderungen wer-den entweder ausgeschlossen oder können das Angebot nur eingeschränkt nutzen.


Begründung:
Besonders im Fernverkehr verschärfen sich die Probleme: Das MSZ empfiehlt hier teilweise Umstiege in Hannover oder Hamburg in den Regionalverkehr. Dies führt oft zu stundenlangen Verzögerungen.
Am 20. November 2024 fand ein Treffen mit Vertretern der Deutschen Bahn, den Initiatoren des offenen Briefs, den Abgeordneten Blankenburg und Meyn sowie der Hansestadt Lüneburg statt. In diesem Gespräch wurde die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diskutiert. Die Deutsche Bahn sagte zu, diesen Vorschlag zu prüfen.
Gerade während der reiseintensiven Weihnachtszeit stellt die eingeschränkte Bar-rierefreiheit an den Bahnsteigen 2 und 3 des Lüneburger Bahnhofs eine erhebliche Belastung für viele Fahrgäste dar. Der Landkreis sollte daher kurzfristig einsprin-gen und zumindest für diesen Zeitraum in Vorleistung gehen, um eine diskriminierungsfreie Mobilität zu gewährleisten.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2024:

Die originäre Zuständigkeit für das Schaffen eines adäquaten Angebotes für Mobilitätseingeschränkte aufgrund der Sanierung der Fahrstühle am Lüneburger Bahnhof liegen eindeutig bei der Deutschen Bahn (DB Infra Go). Diese hat, wie im Antrag zutreffend dargestellt, einen Shuttleverkehr eingerichtet.

 

Hier dürfte es sicherlich noch Verbesserungspotentiale geben, welche es mit der Bahn auszuloten gilt. Dabei kann der Landkreis die beteiligten Akteure selbstverständlich argumentativ und organisatorisch unterstützen, sofern er (rechtzeitig) eingebunden wird.

 

Die Bahn organisiert aus ihrem alltäglichen Geschäft heraus bundesweit Schienenersatzverkehre und dürfte damit umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben. Es ist nicht die Aufgabe des Landkreises, für die Bahn ein zusätzliches Angebot zu schaffen und die Bahn so aus der Verantwortung zu entlassen. Insbesondere nicht ohne Mandat und eine gesicherte Finanzierung des im Antrag geforderten Shuttles, welches sicherlich einen fünfstelligen Betrag für den Haushalt des Landkreises bedeuten würde.

 

Aus dem eingebrachten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 und den bereits angekündigten finanziellen Verschlechterungen bei den Schlüsselzuweisungen und bei der Kreisumlage dürfte unzweifelhaft hervorgehen, dass es keinerlei Spielraum für solche zusätzlichen Aufgaben gibt, deren Zuständigkeit eindeutig nicht beim Landkreis liegt.

 

Die im Antrag genannte Zeitschiene ist aufgrund der Beratungsfolge nicht zu realisieren.

 

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19.12.2024 - Kreistag - zurückgezogen

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