Beschlussvorlage - 2025/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsrichtlinie Landkreis Lüneburg: Verteilung der Haushaltsmittel 2.Stichtag 2024
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- positive Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Beteiligt:
- Umwelt
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Beratung
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05.02.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2024 (2. Stichtag 2024) werden wie folgt verteilt:
| Antragsteller | Vorhaben | Gesamtkosten | Beantragter Zuschuss/ Förderung LK |
1 | Gemeinde Neetze | Planungskosten Ausbau Wirtschaftsweg Boltersen- Neetze | 12.300 EUR | 9.225 EUR |
2 | Gemeinde Rullstorf | Planungskosten Ausbau Wirtschaftsweg Boltersen- Neetze | 30.700 EUR | 23.025 EUR |
3 | Gemeinde Vögelsen | Fahrradstraße Brockwinkler Weg | 362.000 EUR | 181.000 EUR |
4 | Stadt Bleckede | Planungskosten Querungshilfe L 222 | 4.248,30 EUR | 2.124,15 EUR |
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| GESAMT |
| 409.248,30 EUR | 215.374,15 EUR |
Sachverhalt
Sachlage:
Zum 31.12.2024 lagen fristgerecht vier Anträge der Kreisverwaltung vor:
Nr. 1:
Die Gemeinde Neetze plant den Ausbau des derzeitigen Wirtschaftsweges von Boltersen nach Neetze. Aktuell wird er vorwiegend als Verbindung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Oberste Priorität der Gemeinde Neetze ist es, den Radverkehr zwischen Neetze und Lüneburg von der Landesstraße 221 zu bekommen. Im Zuge des Tourismusentwicklungskonzeptes wird der Verbindung zwischen Boltersen und Neetze eine wichtige Rolle für den Radverkehr bescheinigt. Aus touristischer Sicht kommt der Strecke ebenfalls eine hohe Bedeutung zu.
Die Gemeinden Rullstorf und Neetze möchten den Ausbau gemeinsam angehen und beantragen jeweils eine Unterstützung für die Planungskosten.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 2:
Die Gemeinde Rullstorf plant gemeinsam mit der Gemeinde Neetze ebenfalls den Ausbau des derzeitigen Wirtschaftsweges von Boltersen nach Neetze im Bereich der Gemeinde Rullstorf. Aktuell wird er vorwiegend als Verbindung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Aus touristischer Sicht kommt der Strecke eine hohe Bedeutung zu. Die Gemeinden Rullstorf und Neetze möchten den Ausbau gemeinsam angehen und beantragen jeweils eine Unterstützung für die Planungskosten.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 3:
Die Gemeinde Vögelsen möchte eine Fahrradstraße im Brockwinkler Weg schaffen. Bei der Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße. Der Brockwinkler Weg wird im Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg als Hauptroute ausgewiesen. Vor allem Schulkinder nutzen die Straße als Schulweg. Die Gemeinde befindet sich bereits in der Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Bardowick.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 4:
Die Stadt Bleckede beantragt Mittel aus der Radverkehrsrichtlinie für die Planung einer Querungshilfe über die Landesstraße 222 in Bleckede. Mit der Maßnahme soll die Sicherheit für Radfahrer verbessert werden. Aufgrund der Lage in der Nähe von Wohngebieten, der lokalen Nahversorgung sowie dem Schulzentrum Bleckede ist hier die Anlage einer Querungshilfe sehr geeignet. Eine entsprechende Stellungnahme liegt vor. Abstimmungsgespräche mit der NLStBV haben bereits stattgefunden.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 215.374,15 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Die Förderung des Radverkehrs hat insgesamt eine positive Wirkung auf den Klimaschutz. Alle beantragten Maßnahmen sollen den Radverkehr in den Kommunen stärken und so aktiv fördern. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,5 kB
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2
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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436,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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389,2 kB
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