Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/030

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2024 (2. Stichtag 2024) werden wie folgt verteilt:

 

 

Antragsteller

Vorhaben

Gesamtkosten

Beantragter Zuschuss/ Förderung LK

1

Gemeinde Neetze

Planungskosten Ausbau Wirtschaftsweg Boltersen- Neetze

12.300 EUR

   9.225 EUR

2

Gemeinde Rullstorf

Planungskosten Ausbau Wirtschaftsweg Boltersen- Neetze

30.700 EUR

  23.025 EUR

3

Gemeinde Vögelsen

Fahrradstraße Brockwinkler Weg

362.000 EUR

181.000 EUR

4

Stadt Bleckede

Planungskosten Querungshilfe L 222

4.248,30 EUR

    2.124,15 EUR

 

 

 

 

 

 

GESAMT

 

409.248,30 EUR

215.374,15 EUR

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Zum 31.12.2024 lagen fristgerecht vier Anträge der Kreisverwaltung vor:

 

Nr. 1:

Die Gemeinde Neetze plant den Ausbau des derzeitigen Wirtschaftsweges von Boltersen nach Neetze. Aktuell wird er vorwiegend als Verbindung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Oberste Priorität der Gemeinde Neetze ist es, den Radverkehr zwischen Neetze und Lüneburg von der Landesstraße 221 zu bekommen. Im Zuge des Tourismusentwicklungskonzeptes wird der Verbindung zwischen Boltersen und Neetze eine wichtige Rolle für den Radverkehr bescheinigt. Aus touristischer Sicht kommt der Strecke ebenfalls eine hohe Bedeutung zu.

Die Gemeinden Rullstorf und Neetze möchten den Ausbau gemeinsam angehen und beantragen jeweils eine Unterstützung für die Planungskosten.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 2:

Die Gemeinde Rullstorf plant gemeinsam mit der Gemeinde Neetze ebenfalls den Ausbau des derzeitigen Wirtschaftsweges von Boltersen nach Neetze im Bereich der Gemeinde Rullstorf. Aktuell wird er vorwiegend als Verbindung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Aus touristischer Sicht kommt der Strecke eine hohe Bedeutung zu. Die Gemeinden Rullstorf und Neetze möchten den Ausbau gemeinsam angehen und beantragen jeweils eine Unterstützung für die Planungskosten.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 3:

Die Gemeinde Vögelsen möchte eine Fahrradstraße im Brockwinkler Weg schaffen. Bei der Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße. Der Brockwinkler Weg wird im Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg als Hauptroute ausgewiesen. Vor allem Schulkinder nutzen die Straße als Schulweg. Die Gemeinde befindet sich bereits in der Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Bardowick.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 4:

Die Stadt Bleckede beantragt Mittel aus der Radverkehrsrichtlinie für die Planung einer Querungshilfe über die Landesstraße 222 in Bleckede. Mit der Maßnahme soll die Sicherheit für Radfahrer verbessert werden. Aufgrund der Lage in der Nähe von Wohngebieten, der lokalen Nahversorgung sowie dem Schulzentrum Bleckede ist hier die Anlage einer Querungshilfe sehr geeignet. Eine entsprechende Stellungnahme liegt vor. Abstimmungsgespräche mit der NLStBV haben bereits stattgefunden.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 215.374,15 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Förderung des Radverkehrs hat insgesamt eine positive Wirkung auf den Klimaschutz. Alle beantragten Maßnahmen sollen den Radverkehr in den Kommunen stärken und so aktiv fördern.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.02.2025 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.02.2025 - Kreisausschuss

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung