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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.)    Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 1 der Sportvereinigung Scharnebeck e.V. 1921 über 7.500,- € wird bewilligt.

2.)    Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 2 des TuS Barskamp e.V. über 3.900,- € wird bewilligt.

3.)    Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 3 des TSV Mechtersen/ Vögelsen e.V. über 6.900,- € wird bewilligt.

4.)    Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 4 des TuS Erbstorf von 1965 e.V. über 25.000,- € wird bewilligt.

5.)    Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 5 des Hockey Club Lüneburg e.V. über 25.000,- € wird bewilligt.

6.)    Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 6 des TSV Radbruch von 1948 e.V. über 25.000,- € wird bewilligt.

 

Die Beschlüsse gelten unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 und der entsprechenden Aufteilung der Mittel für die Sportförderung aus dem investiven Strukturentwicklungsfonds..

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r das Jahr 2025 stehen für die Sportförderung insgesamt 220.000,- zur Verfügung.

Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 sowie der entsprechenden Aufteilung der Mittel aus dem investiven Strukturentwicklungsfonds, welche im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik beraten wird.

Aus dem Jahr 2024 können keine Mittel übertragen werden, da diese vollständig gebunden sind.

 

Die Auszahlung von Förderungen in Höhe von insgesamt 60.000 € im Jahr 2025 wurden bereits in der Sitzung am 21.06.2023 beschlossen, sofern Haushaltsmittel für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen.

Dieses betrifft zum einen den Antrag vom TSV Adendorf von 1923 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.000 € als dritte Anteilsförderung für die Sanierung der Fußballplätze B und C und dem Umbau des

B- Platzes zum Kunstrasenplatz.

Zum anderen betrifft es den Antrag vom TSV Adendorf von 1923 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.000 € als dritte Anteilsförderung für die Sanierung der Leichtathletikanlage sowie des Fußballplatzes A.

Letztlich betrifft es den Antrag vom VfL Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss von 10.000 € als dritte Anteilsförderung für den Neubau einer LED- Flutlichtanlage auf zwei Plätzen als Ersatz für die alte Anlage.

Diese Anträge werden lediglich zur erneuten Kenntnisnahme der Förderung aufgeführt. Eines erneuten Beschlusses bedarf es hierbei nicht.

Es verbleiben damit aus der Sparte Sportförderung für das Jahr 2025 von den ursprünglichen 220.000,- abzüglich der genannten 60.000,- an gebundenen Mitteln insgesamt 160.000,- €.

 

Folgende Anträge liegen der Verwaltung vor:

Zu 1.) Auf den Sportplätzen der Sportvereinigung Scharnebeck e.V. 1921 befinden sich derzeit 10 Masten mit insgesamt 16 Halogen- Quecksilber- Dampflampen (je Leuchte Leistung von 2.000 Watt). Diese sollen durch LED- Leuchten (1.000 Watt und dimmbar) ersetzt werden. Der Verein erhofft sich eine Einsparung des Energieverbrauches von ca. 50 %.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 2.) Mit dem Bau eines eigenen Brunnens möchte der TuS Barskamp e.V. einen weiteren zukunftsorientierten Schritt für die nachfolgende Generation und einen autarken Sportplatz gehen. Ein Zugang zum Grundwasser schafft Nachhaltigkeit sowie Unabhängigkeit und ist eine wichtige Basis für die intensive Platznutzung mit aktuell ca. 170 Kindern und Jugendlichen in 10 Mannschaften sowie

2 Herrenmannschaften. Durch die Verwendung der natürlichen Ressource Wasser wird Zeit und Geld gespart, es entlastet die Versorgung der Stadt und ist ein bedeutender Bestandteil für später folgende Pflegemaßnahmen.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 3.) Auf dem Fußballsportplatz in Mechtersen wird seit Jahrzehnten eine konventionelle Flutlichtanlage betrieben, welche jetzt im Zuge der Energiewende umgerüstet werden soll. Hierzu sollen insgesamt die

8 vorhandenen Leuchten ausgetauscht und durch 8 neue, hochmoderne, umwelt- und tierfreundlichere

LED- Leuchten ersetzt werden. In Zukunft soll der Sportbetrieb auf dem Gelände energiesparender und umweltbewusster durchgeführt werden.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 4.) Die alte Heizungsanlage soll gegen eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage ausgetauscht werden. Das Vereinsheim wird aktuell durch eine Gasheizung aus dem Jahr 1992 beheizt. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt durch 6 Solarkollektoren, die im Jahr 2014 angebracht wurden. Trotz jährlicher Wartung und Unterhaltung ist die Heizungsanlage veraltet und nicht rnehr effizient.

 

Deshalb soll diese Anlage gegen eine umweltfreundliche und energieeffiziente 38 KW Luft- Wasser- Wärmepumpe ausgetauscht werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Demontage der

6 Solarkollektoren empfohlen. Die bestehenden Heizkörper in den Umkleidekabinen und im Kabinengang sollen durch größere Heizflächen ausgetauscht werden, um sämtliche Heizkörper gemäß Größe und Wärmebedarf hydraulisch abgleichen zu können. Für die Deckung des Strombedarfs der Wärmepumpe, der LED- Flutlichtanlage und für den Betrieb des Vereinsheims soll eine Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Vereinsheims installiert werden.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 5.) Der Hockey Club Lüneburg e.V. will sein Sportangebot erweitern, der bestehenden Padel- Tennis- Fangemeinde in Lüneburg eine Heimat geben und seinen Mitgliedern und neuen Padel- Tennis- Freunden die Gelegenheit zu einer bisher unbekannten sportlichen Herausforderung eröffnen. Padel- Tennis wird auf einem 10x 20 m großen Spielfeld (halber Tennisplatz) gespielt, welches an den Frontseiten durch 4 m hohe Glasscheiben begrenzt wird, welche in das Spiel einbezogen dessen Reiz vergrößern.

Kooperationen mit umliegenden Schulen für den Schulsport oder die Ganztagesbetreuung ist bereits mit Sportlehrern erörtert worden. Zwei Plätze sind notwendig, um Turniere ausrichten zu können. Turniere und

Wettkämpfe sind elementare Spielformen für das Zusammenwachsen als Verein und der Teilnahme am Spielbetrieb. Aktuell befinden sich die nächsten Padel- Courts Indoor in Winsen (Luhe) und Curslack sowie Outdoor in Buchholz i.d. Nordheide.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 6.) Durch einen auslaufenden Pachtvertrag für das jetzige Sportgelände des TSV Radbruch von 1948 e.V. wurde die Ausweisung eines neuen Sportgeländes notwendig. Es entsteht hier ein Bürger- und Sportpark Radbruch. Es gibt hierbei zwei Großspielfelder (A und B) - der Antrag hier wurde für den Bau des Großspielfeldes B sowie die dafür vorgesehene Bewässerung und LED- Flutlichtanlage gestellt. Bei dem Großspielfeld B handelt es sich ausschließlich um ein Fußballfeld.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

153.300,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

-         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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