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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Anträge werden positiv beschieden:

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Flutissima Bardowick e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Jubiläumsfeier inkl. Auftragskomposition“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Hofleben e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Dorfstraße mit Zukunftskultur“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Kunstschule Ikarus e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Jahresprogramm 2025“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Literaturbüro Lüneburg e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 1.800 Euro für das Projekt „Heinrich-Heine-Gastdozentur 2025“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt der LüneKultur GbR vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Theaterproduktion Komm in meine Wirklichkeit“.

 

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt der Schauspielkollektiv GbR vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Mobile Theaterproduktion Die Wanze“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Theaters zur Weiten Welt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 1.826 Euro für das Projekt „Partizipatives Theaterprojekt Wendepunkte - Tales of Fate and Empowerment“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Kunstschule Ikarus e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem One World e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 14.937 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt der Schauspielkollektiv GbR vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Theater im e.novum e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Theater zur Weiten Welt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung inhe von 13.000 Euro.

 

Folgende Anträge werden negativ beschieden:

 

  • Der Antrag mit dem Titel „Vesperkirche Lüneburg 2025“ des Lebensraum Diakonie e.V. über einen Zuschuss zur projektbezogenen Förderung in Höhe von 2.000 Euro wird abgelehnt.

 

  • Der Antrag mit dem Titel „Fotoprojekt "Obdach" mit (Wander-)Ausstellung“ von Mathias Mensch über einen Zuschuss zur projektbezogenen Förderung in Höhe von 2.000 Euro wird abgelehnt.

 

  • Der Antrag mit dem Titel „Fotoprojekt Queer Couples mit (Wander-)Ausstellung“ von Mathias Mensch über einen Zuschuss zur projektbezogenen Förderung in Höhe von 2.000 Euro wird abgelehnt.

 

  • Der Antrag der Lünebuch Kultur- und Leseförderung gUG über einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.100 Euro wird abgelehnt.

 

gliche Restmittel werden gem. § 2 Absatz 1.2 der Kulturförderrichtlinie mit einer Frist zum 31.03.2025 für ausschließlich projektbezogene Kulturförderung im Haushaltsjahr 2025 ausgeschrieben.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Schaffung eines transparenten Verfahrens für Antragstellende hat der Landkreis Lüneburg eine einheitliche Kulturförderrichtlinie beschlossen. Gefördert werden öffentlich zugängliche, gemeinwohlorientierte künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Für das Jahr 2025 wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 100.000 Euro an zur Verfügung stehenden Fördermitteln beschlossen. Alle endgültigen Zusagen zu den Förderanträgen verstehen sich ausdrücklich vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025.

 

Insgesamt wurden 18 Anträge eingereicht, diese sind in der Anlage „Antragsvolumen 2025 gesamt“ aufgeführt. Zwei dieser Anträge wurden vorab zurückgezogen. Wiederum zwei der verbleibenden Anträge sind wie in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaften und Kultur vom 20.11.2024 geschildert nach Einschätzung der Verwaltung nicht richtlinienkonform gem. § 1 Absatz 2 der Kulturförderrichtlinie, zwei weitere sind mit Blick auf den Kosten- und Finanzierungsplan kritisch zu betrachten. Alle Details zu den Anträgen und die ausführlichen Informationen zu den Kosten- und Finanzierungsplänen hat die Verwaltung in der nichtöffentlichen Anlage „Detaibersicht Kulturförderanträge 2025“ aufbereitet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

86.563

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.02.2025 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur

Erweitern

17.03.2025 - Kreisausschuss

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