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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt eine Förderung von Radio ZuSa in Höhe von 33.200 €r das Haushaltsjahr 2025, um die Fortführung des Sendebetriebs zu sichern.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Radio ZuSa hat einen Antrag auf Anpassung der institutionellen Förderung ab dem Jahr 2025 gestellt.

Seit mehr als 25 Jahren nutzte Radio ZuSa die Räumlichkeiten der Universität als Sende- und Produktionsstandort sowie als Veranstaltungsort für regelmäßige Seminare zur Vermittlung von Medienkompetenz und politischer Bildung. Diese Räumlichkeiten wurden mietzinsfrei von der Universität zur Verfügung gestellt; lediglich die Nebenkosten wurden von Radio ZuSa getragen. Die Nutzung war möglich, da Radio ZuSa mit seinen Seminaren und Fortbildungen in Forschung und Lehre der Universität eingebunden war.

Laut Aussage des Vizepräsidenten der Universität ist dies künftig nicht mehr realisierbar. In einem Gespräch am 17. August 2023 teilte der Vizepräsident der Leuphana Universität, Herr Christian Brei, mit, dass Radio ZuSa die genutzten Räumlichkeiten auf dem Campus räumen müsse, da diese dringend für universitäre Zwecke benötigt werden. Folglich wurde die Nutzung dieser Räumlichkeiten gekündigt. Radio Zusa ist an den Standort Volgershall gezogen und muss nun einen monatlichen Mietzins in Höhe von 2.859,00 € tragen. Diese Summe kann nicht in voller Höhe aus dem Haushalt getragen werden, so dass Radio Zusa eine Erhöhung der Mittel von 28.500 € auf 33.200 € stellt. Ein Antrag auf Erhöhung der Mittel ist ebenfalls bei der Hansestadt Lüneburg gestellt. Herr Laudan (Geschäftsführer Radio Zusa) wird in der Sitzung vortragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

33.200 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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