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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die zur Rückforderung anstehenden Mittel in Höhe von 6610,54 € zu erlassen, um die geforderte Rückzahlung auf 50% zu minimieren. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern mit der Rückzahlung verrechnet.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Verein diversu e.V. wird bereits seit mehreren Jahren über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Antragsteller ist jeweils der Landkreis Lüneburg, der die Mittel dann an diversu e.V. per Zuwendungsbescheid weiterreicht. Für das Jahr 2023 erging mit Schreiben vom 06.12.2022 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Justizministeriums an den Landkreis Lüneburg über 43.000 € zur Weiterleitung an diversu e.V. für das Kompetenzzentrum Antidiskriminierung Nordost-Niedersachsen. Es handelte sich dabei um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 36%.

 

Mit Bescheid vom 14.12.2022 wurde diversu e.V.  wiederum seitens des Landkreises Lüneburg der Betrag über 43.000 € bewilligt. Im Bescheid wurde auf den beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan und die Bestimmungen des Landes Niedersachsen für die Verausgabung der Mittel verwiesen.

 

Im Rahmen der Erstellung des Verwendungsnachweises in Zusammenarbeit mit diversu e.V. ergab sich, dass nicht die vollen Mittel gemäß des Kosten- und Finanzierungsplanes eingeworben und damit ausgegeben werden konnten. Es wurden jedoch die vollen bewilligten 43.000 € des Landes in Anspruch genommen. Dies war nicht korrekt, da es sich um eine Anteilsfinanzierung handelte.

 

 

Das Land Niedersachsen hat daher den überzahlten Betrag in Höhe von 13.221,08 € am 18.11.2024 vom Landkreis Lüneburg als Zuwendungsempfänger zurückgefordert. Der Betrag wurde im Dezember 2024 aus Mitteln des Bildungs- und Integrationsbüros an das Land überwiesen.

Der Landkreis Lüneburg hat diversu e. V. aus diesem Grunde ebenfalls einen Rückzahlungsbescheid übersandt. Im persönlichen Gespräch ergab sich, dass der Verein die Mittel guten Glaubens verausgabt hat und nicht zurückzahlen kann. Die Mittel wurden grundsätzlich für das geförderte Projekt eingesetzt und haben die anderweitig nicht eingeworbenen Mittel ein Stück weit kompensiert. Diversu e.V.  war es zu diesem Zeitpunkt nicht präsent, dass es sich um keine Festbetrags- sondern um eine Anteilsfinanzierung handelte, auch wenn dies dem Bescheid zu entnehmen war.

 

Die Verwaltung hat aus diesem Grund vorgeschlagen, bei Hansestadt und Landkreis Lüneburg jeweils einen gleichlautenden Antrag zu stellen, die hälftige Rückzahlung und damit eine zusätzliche Förderung zu übernehmen. Dieser Antrag liegt nun vor (siehe Anlage). Der Verein wurde auf die notwendigen (Finanz-) Kontrollen bei der Abwicklung künftiger Förderprojekte hingewiesen. Frau Dr. Katz, 1. Vorsitzende des Vereins, wird in der Sitzung den Antrag erläutern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

6.610,54 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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