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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/331

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Grundelemente 1 „Kultur“ und 2 „Ziele“ des Tax Compliance Management Systems des Landkreises Lüneburg.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Um der Komplexität des Steuerrechtes gerecht zu werden, ist die Verwaltung dabei, ein Tax Compliance Management System (TCMS) zu etablieren.

 

Das TCMS gilt als eine Art Leitbild und zeigt die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sicherstellung der steuerlichen Rechtsbefolgung im Interesse des Landkreises und seiner Mitarbeitenden auf.

 

Insbesondere der Systemwechsel im Umsatzsteuergesetz (UStG) führt zu der Notwendigkeit, ein TCMS einzuführen. Mit der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde der neue § 2b Umsatzsteuergesetz eingeführt. Damit hat sich die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend verändert. Mit der Änderung findet ein Paradigmenwechsel der für die Geltung des Umsatzsteuerrechts maßgeblichen Einstufung als Unternehmer statt. So ist durch die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes die Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) erheblich erweitert worden. Der Landkreis Lüneburg wendet das neue Umsatzsteuerrecht seit dem 01.01.2022 an. Diese Änderungenhren u. a. dazu, dass insbesonderetigkeiten im Bereich der sogenannten Vermögensverwaltung (bisher keine Umsatzsteuer) neu zu prüfen sind. Sämtliche Leistungsaustausche auf der Basis privatrechtlicher Verträge unterliegen nunmehr grundsätzlich der Umsatzsteuer. Zudem sind auch alle Leistungsaustausche mit anderen jPöR steuerlich nach den neuen Regelungen zu überprüfen und zu bewerten.

 

Mit der Neureglung des Umsatzsteuergesetzes sind die steuerrechtlichen Anforderungen an den Landkreis Lüneburg deutlich komplexer geworden. Das TCMS soll dabei als innerbetriebliches Kontrollsystem in Bezug auf die Erfüllung der steuerlichen Anforderungen dienen. Im Rahmen der Umsetzung des TCMS sind alle Tätigkeiten des Landkreises Lüneburg so zu optimieren, dass den steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten möglichst vollumfänglich Rechnung getragen wird. Das Vorhalten eines solchen innerbetrieblichen Kontrollsystems kann laut Finanzverwaltung als Indiz für eine größtmögliche Sorgfalt und strukturelle Bearbeitung von steuerlich relevanten Sachverhalten gewertet werden.

 

Der Aufbau des TCMS beim Landkreis Lüneburg als innerbetriebliches Kontrollsystem orientiert sich an den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW Prüfungsstandard 980). Compliance bedeutet regelkonformes Verhalten zur Einhaltung von Rechtsnormen. Der Zusatz Management und System zeigt auf, dass es Aufgabe und Wille des Landkreisesneburg ist, auf die Einhaltung hinzuwirken und jeden Mitarbeitenden hierbei bestmöglich zu unterstzen. So sollen Schäden von der Kreisverwaltung und ihren Mitarbeitenden bestmöglich abgewendet werden.

 

Das TCMS des Landkreises Lüneburg basiert auf sieben Grundelementen: Kultur, Ziele, Risiken, Programm, Organisation, Kommunikation sowie Verbesserung/Überwachung. Das erste Grundelement „Kultur“ beschreibt die grundsätzliche Haltung und deren Stellenwert beim Landkreis Lüneburg. Das zweite Element „Ziele“ gibt an welche Ziele der Landkreis Lüneburg in diesem Zusammenhang erfüllen möchte. Die ersten beiden Elemente Kultur“ und „Ziele“ des TCMS zeigen damit die grundsätzliche Ausrichtung des Landkreises Lüneburg im Umgang mit Steuern auf, sodass die Beschlussfassung hierüber dem Kreistag obliegt.

 

Die weiteren Elemente 3 bis 7 Organisation, Risiken, Programm, Kommunikation, Überwachung/ Verbesserung stellen organisatorische Ausgestaltungselemente und somit laufendes Verwaltungsgeschäft dar.

 

Das TCMS befindet sich noch im Aufbau, mit der Einführung des TCMS-Konzeptes ist die Arbeit nicht beendet, weitere Maßnahmen stehen an, um den Landkreis Lüneburg optimal und rechtssicherr die Zukunft aufzustellen. So soll als Ausfluss des TCMS auch eine Dienstanweisung zum Bereich Steuern implementiert werden.

 

Die Verwaltung wird das TCMS im Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung vorstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.02.2025 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.02.2025 - Kreisausschuss

Erweitern

20.02.2025 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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