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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2025/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die beantragte Fördersumme r das Jahr 2025 wird auf insgesamt 10.000 € reduziert. Diese Summe soll zu gleichen Teilen auf checkpoint queer e.V. und SCHLAU Lüneburg e.V. aufgeteilt werden und ist nicht übertragbar.

 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

1. Unverhältnismäßige Steigerung der Förderanträge

In den vergangenen Jahren ist die beantragte Fördersumme von checkpoint queer e.V. drastisch angestiegen von 41.000 € im Jahr 2022 auf 80.000 €r die Jahre 2023 und 2024. Die Verwaltung hat bereits im Bewilligungsschreiben für 2024 deutlich gemacht, dass die beantragte Summe als unangemessen hoch betrachtet wird. Dennoch wird für 2025 erneut derselbe Betrag beantragt, obwohl der Ausschuss seinen Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht hat. Eine Kürzung ist daher geboten, um eine angemessene Mittelverteilung sicherzustellen.

2. Der Landkreis fördert keine Unternehmensstrukturen und Personal

Die Förderung durch den Landkreis soll primär Projekten und konkreten Maßnahmen zugutekommen. Ohne eine klare Förderrichtlinie ist eine dauerhafte Subventionierung von Verwaltungs- und Personalkosten innerhalb von Vereinen nicht vorgesehen. Organisationen, die langfristig bestehen wollen, müssen eine nachhaltige Eigenfinanzierung sicherstellen, anstatt sich auf steigende öffentliche Mittel zu verlassen. Sollte eine Förderung von Personal- und Verwaltungskosten gewünscht sein, bedarf es einer transparenten und nachvollziehbaren Förderrichtlinie.

3. Faire Mittelverteilung und Priorisierung anderer sozialer Projekte

Der Landkreis verfügt über begrenzte finanzielle Mittel, die auf verschiedene soziale Projekte verteilt werden müssen. Andere gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls auf Unterstützung angewiesen, sodass eine Reduzierung der Förderung für checkpoint queer e.V. und SCHLAU Lüneburg e.V. notwendig ist, um eine gerechtere Verteilung der Gelder sicherzustellen.

4. Sicherung der Grundfinanzierung für beide Vereine

Die vorgeschlagene Fördersumme von 10.000 €, aufgeteilt auf beide Vereine, ermöglicht weiterhin eine Unterstützung der wichtigen Arbeit von checkpoint queer e.V. und SCHLAU Lüneburg e.V., ohne dass diese vollständig auf staatliche Mittel angewiesen sind. Beide Organisationen haben die Möglichkeit, ergänzende Finanzierungsquellen zu erschließen und ihre Projekte gezielt anzupassen.

Fazit:

Angesichts der stetigen Erhöhung der beantragten Fördermittel sowie der Notwendigkeit einer fairen Mittelverteilung ist eine Kürzung auf insgesamt 10.000 € gerechtfertigt. Zudem entspricht es nicht der Förderpraxis des Landkreises, Verwaltungs- und Personalkosten von Vereinen dauerhaft zu finanzieren. Die Mittel sollen gezielt für Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden, um eine nachhaltige und faire Förderung sicherzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.02.2025 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit

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17.03.2025 - Kreisausschuss

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