Antrag an Fachausschüsse - 2025/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 18.02.2025 zum Antrag 2024/265 zum Thema "Förderung des Vereins Checkpoint queer e.V. und des Vereins SCHLAU Lüneburg e.V."
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beteiligt:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Verantwortlich:
- Gruppe FDP/Die Unabhängigen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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18.02.2025
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Unverhältnismäßige Steigerung der Förderanträge
In den vergangenen Jahren ist die beantragte Fördersumme von checkpoint queer e.V. drastisch angestiegen – von 41.000 € im Jahr 2022 auf 80.000 € für die Jahre 2023 und 2024. Die Verwaltung hat bereits im Bewilligungsschreiben für 2024 deutlich gemacht, dass die beantragte Summe als unangemessen hoch betrachtet wird. Dennoch wird für 2025 erneut derselbe Betrag beantragt, obwohl der Ausschuss seinen Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht hat. Eine Kürzung ist daher geboten, um eine angemessene Mittelverteilung sicherzustellen.
2. Der Landkreis fördert keine Unternehmensstrukturen und Personal
Die Förderung durch den Landkreis soll primär Projekten und konkreten Maßnahmen zugutekommen. Ohne eine klare Förderrichtlinie ist eine dauerhafte Subventionierung von Verwaltungs- und Personalkosten innerhalb von Vereinen nicht vorgesehen. Organisationen, die langfristig bestehen wollen, müssen eine nachhaltige Eigenfinanzierung sicherstellen, anstatt sich auf steigende öffentliche Mittel zu verlassen. Sollte eine Förderung von Personal- und Verwaltungskosten gewünscht sein, bedarf es einer transparenten und nachvollziehbaren Förderrichtlinie.
3. Faire Mittelverteilung und Priorisierung anderer sozialer Projekte
Der Landkreis verfügt über begrenzte finanzielle Mittel, die auf verschiedene soziale Projekte verteilt werden müssen. Andere gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls auf Unterstützung angewiesen, sodass eine Reduzierung der Förderung für checkpoint queer e.V. und SCHLAU Lüneburg e.V. notwendig ist, um eine gerechtere Verteilung der Gelder sicherzustellen.
4. Sicherung der Grundfinanzierung für beide Vereine
Die vorgeschlagene Fördersumme von 10.000 €, aufgeteilt auf beide Vereine, ermöglicht weiterhin eine Unterstützung der wichtigen Arbeit von checkpoint queer e.V. und SCHLAU Lüneburg e.V., ohne dass diese vollständig auf staatliche Mittel angewiesen sind. Beide Organisationen haben die Möglichkeit, ergänzende Finanzierungsquellen zu erschließen und ihre Projekte gezielt anzupassen.
Fazit:
Angesichts der stetigen Erhöhung der beantragten Fördermittel sowie der Notwendigkeit einer fairen Mittelverteilung ist eine Kürzung auf insgesamt 10.000 € gerechtfertigt. Zudem entspricht es nicht der Förderpraxis des Landkreises, Verwaltungs- und Personalkosten von Vereinen dauerhaft zu finanzieren. Die Mittel sollen gezielt für Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden, um eine nachhaltige und faire Förderung sicherzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,2 kB
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