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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg unterstützt den Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus für die Entwicklung der touristischen Infrastruktur am Standort der Außenanlagen des Biosphärenzentrums Amt Neuhaus in Konau und stellt dafür 20.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden in Höhe von 17.878,12 EUR aus Haushaltsresten aus dem Jahr 2024 sowie inhe von 2.121,88 EUR aus der Sparte Tourismus für das Jahr 2025 des (investiven) Strukturentwicklungsfonds bereitgestellt. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat seit dem Jahr 2013 die Trägerschaft für das Archezentrum Amt Neuhaus übernommen. Im Jahr 2022 wurde der Umzug des Archezentrums von Neuhaus nach Konau realisiert und im Jahr 2025 erfolgte die Anhebung vom Informationshaus zum Informationszentrum des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue.

Die Räumlichkeiten in Konau haben sich bewährt, auch die Touristinformation der Gemeinde hat hier ihren neuen Standort. Durch die Lage unmittelbar am Elbe Radweg sind so beide Einrichtungen deutlich näher an die Touristen und Naherholende gerückt.

Allerdings wird auch deutlich, dass die touristische Infrastruktur rund um das Informationszentrum den neuen Gegebenheiten ebenfalls angepasst werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Erneuerung der Außenbestuhlung (Tisch und Bänke sowie Sonnenschutz), die Beleuchtung des Außenbereichs sowie die touristische Wegweisung (Elbe Radweg). Ebenfalls soll ein Snackautomat die Versorgung der Gäste auch außerhalb der Öffnungszeiten des Archezentrums sicherstellen.

Der Außenbereich wird damit in Wert gesetzt und die Aufenthaltsqualität für die Gäste deutlich verbessert. 

 

Die Mittel stehen größtenteils als Haushaltsreste aus dem Jahr 2024 zur Verfügung. Andernfalls würden die Mittel verfallen.

Die Bewilligung des Förderantrages der Gemeinde Amt Neuhaus ist aus Sicht der Kreisverwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

20.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.03.2025 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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