Beschlussvorlage - 2025/070
Grunddaten
- Betreff:
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Investiver Strukturentwicklungsfonds: Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus "Entwicklung der touristischen Infrastruktur am Standort des Biosphärenzentrum in Konau"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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11.03.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg unterstützt den Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus für die Entwicklung der touristischen Infrastruktur am Standort der Außenanlagen des Biosphärenzentrums Amt Neuhaus in Konau und stellt dafür 20.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden in Höhe von 17.878,12 EUR aus Haushaltsresten aus dem Jahr 2024 sowie in Höhe von 2.121,88 EUR aus der Sparte Tourismus für das Jahr 2025 des (investiven) Strukturentwicklungsfonds bereitgestellt. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Gemeinde Amt Neuhaus hat seit dem Jahr 2013 die Trägerschaft für das Archezentrum Amt Neuhaus übernommen. Im Jahr 2022 wurde der Umzug des Archezentrums von Neuhaus nach Konau realisiert und im Jahr 2025 erfolgte die Anhebung vom Informationshaus zum Informationszentrum des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue.
Die Räumlichkeiten in Konau haben sich bewährt, auch die Touristinformation der Gemeinde hat hier ihren neuen Standort. Durch die Lage unmittelbar am Elbe Radweg sind so beide Einrichtungen deutlich näher an die Touristen und Naherholende gerückt.
Allerdings wird auch deutlich, dass die touristische Infrastruktur rund um das Informationszentrum den neuen Gegebenheiten ebenfalls angepasst werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Erneuerung der Außenbestuhlung (Tisch und Bänke sowie Sonnenschutz), die Beleuchtung des Außenbereichs sowie die touristische Wegweisung (Elbe Radweg). Ebenfalls soll ein Snackautomat die Versorgung der Gäste auch außerhalb der Öffnungszeiten des Archezentrums sicherstellen.
Der Außenbereich wird damit in Wert gesetzt und die Aufenthaltsqualität für die Gäste deutlich verbessert.
Die Mittel stehen größtenteils als Haushaltsreste aus dem Jahr 2024 zur Verfügung. Andernfalls würden die Mittel verfallen.
Die Bewilligung des Förderantrages der Gemeinde Amt Neuhaus ist aus Sicht der Kreisverwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 20.000€ |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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384,7 kB
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